Eilverfahren in Münster Oberverwaltungsgericht bestätigt Sperrstunden für Kneipen in NRW

Münster · Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Sperrstunden für Gaststätten und Bars in Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen bestätigt. In vielen Städten müssen Kneipen bereits um 23 Uhr schließen.

 Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren in der Düsseldorfer Altstadt die Einhaltung der Sperrstunde ab 23 Uhr.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren in der Düsseldorfer Altstadt die Einhaltung der Sperrstunde ab 23 Uhr.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Die Regel der Landesregierung in der seit dem 17. Oktober gültigen Corona-Schutzverordnung sei rechtmäßig, wie das OVG am Montag mitteilte. Das Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 23 und 6 Uhr diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Sperrstunden leisteten einen Beitrag zur Kontaktreduzierung, heißt es in der Begründung des OVG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar..

Die Entscheidung fiel in einem sogenannten Normenkontroll-Eilverfahren von 19 Antragstellern, die in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis Gaststätten betreiben. Weitere Klagen von weiteren Gastronomen sind in Münster anhängig.

Auch der Düsseldorfer Bar-Besitzer Walid El Sheikh hatte in Münster geklagt. Kostenpflichtiger Inhalt Er ist enttäuscht über die Entscheidung, wie er unserer Redaktion sagt.

Die Gastronomie in Deutschland hat seit dem Corona-Lockdown im Frühjahr beträchtlich an Umsatz eingebüßt. Zwischen März und August nahmen Restaurants, Cafés, Caterer und Bars preisbereinigt 40,5 Prozent weniger Geld ein als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte.

Im kompletten Lockdown-Monat April fielen die Umsätze mit einem Minus von gut 68 Prozent demnach am stärksten. Mit der Öffnung im Mai erholten sich die Geschäfte zwar kontinuierlich. Im August lag der Erlösrückgang aber immer noch bei gut 22 Prozent, so die Wiesbadener Statistiker. Angesichts von Sperrstunden und Kontaktbeschränkungen in Corona-Hotspots zur Eindämmung der Pandemie kommen nun wieder neue Herausforderungen auf die Gastronomie zu.

Innerhalb der Branche besonders betroffen waren Lokale, die ihr Geld mit Getränkeausschank verdienen: Dort, etwa bei Kneipen und Bars, fiel der Umsatz von März bis August um mehr als 45 Prozent zum Vorjahreszeitraum. Restaurants, Gaststätten und Imbisslokale konnten dagegen mit Lieferdiensten und Ab-Haus-Verkäufen etwas Boden gut machen und büßten noch etwa 29 Prozent der Erlöse ein.

Die Umsatzeinbrüche führten in der Gastronomie, die zuletzt rund 1,8 Millionen Menschen beschäftigte, zu einem kräftigen Job-Abbau, wie es weiter hieß. Die Beschäftigung lag von März bis August um etwa ein Sechstel unter dem Vorjahresniveau (-17,6 Prozent). Bei der Zahl der Insolvenzen machten sich die schlechten Geschäfte unterdessen nicht bemerkbar. Die Statistiker führen das aber auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht seit März zurück.

(dtm/dpa)
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