Zahlen für NRW Seit Corona-Verordnung 102 Demos angemeldet - nur sieben genehmigt
Düsseldorf · Seit Inkrafttreten der Coronaschutz-Verordnung sind in Nordrhein-Westfalen sieben Demonstrationen genehmigt worden. Allerdings wurden sie nur unter strengen Auflagen erlaubt.
Von insgesamt 102 angemeldeten Demos wurden 44 dagegen wieder abgeblasen und 51 verboten, wie aus einem Bericht des Innenministeriums an den Landtag hervorgeht.
Demonstrationen sind wegen der Corona-Pandemie grundsätzlich verboten. Die örtlichen Behörden können Ausnahmen erlauben, wenn die Teilnehmer unter anderem Mundschutz tragen - so lange dieser sie nicht vermummt - sowie den Mindestabstand auf dem Boden markieren und kein Infomaterial verteilen.
Aus dem Bericht an den Innenausschuss des Landtags geht hervor, dass die Polizei neun nicht angemeldete Demos in NRW auflöste. Einmal schritten die Behörden ein, weil sich Menschen trotz eines abgelehnten Antrags versammelten.
In einem Erlass an die Polizeibehörden vom 9. April hat Innenminister Herbert Reul (CDU) nach Angaben seines Hauses noch einmal seine harte Linie klar gemacht: Versammlungen sollten grundsätzlich „strikt untersagt bleiben“. Da das „gesamte schulische, wissenschaftliche, kulturelle und sportliche Gemeinschaftsleben“ mehr oder weniger eingestellt sei und Christen der Kirchengang verwehrt werde, hätte er „keinerlei Verständnis dafür, dass ausgerechnet Versammlungen und Demonstrationen stattfinden dürften“, so Reul.