So sind die Regeln in NRW Schulen verzichten auf Maskenpflicht

Düsseldorf · Ab heute gilt in NRW Maskenpflicht in Geschäften und im Nahverkehr. Schulen bleiben ausgenommen, dürfen sie aber nach eigenem Ermessen einführen. Bis zu den Sommerferien soll der Präsenzunterricht ausgeweitet werden.

 Die ersten Schüler kamen in der vergangenen Woche in Sachsen für Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück.

Die ersten Schüler kamen in der vergangenen Woche in Sachsen für Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück.

Foto: dpa/Robert Michael

Die Einführung einer generellen Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen vom heutigen Montag an gilt ausdrücklich nicht für die Schulen. „Es spricht nichts dagegen, eine Maske zu tragen, wenn man das möchte, aber eine generelle Maskenpflicht besteht in Schulen derzeit nur, wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann“, sagte Schulministerin Kostenpflichtiger Inhalt Yvonne Gebauer (FDP) im Interview mit unserer Redaktion. Sie habe Vertrauen zu den Schülern. Diese hätten sich auch bisher schon sehr vernünftig und verantwortungsvoll gezeigt: „Wo dies dennoch nicht der Fall sein sollte, werden die Lehrer eingreifen.“

Damit stellen die Schulen die mit Abstand größte Ausnahme von der Maskenpflicht dar. Grundsätzlich müssen in Nordrhein-Westfalen ab Montag in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Schutzmasken getragen werden, vor allem im öffentlichen Nahverkehr und in sämtlichen Geschäften.

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Der Philologenverband in NRW widersprach der Schulministerin und forderte eine generelle Maskenpflicht auch in den Schulen: „Wenn im öffentlichen Leben fast überall Masken vorgeschrieben sind, dann sollte das in den Schulen ebenso der Fall sein“, sagte die Landesvorsitzende Sabine Mistler. Es müsse dabei aber möglich sein, unterschiedliche Arten von Masken zuzulassen, etwa auch Schals und Tücher. Von der Möglichkeit, aus eigener Verantwortung eine Maskenpflicht zu erlassen, machten die Schulen bisher nur vereinzelt Gebrauch. Unglücklich sei, dass die Schulträger es sehr unterschiedlich handhabten, wer für die Versorgung der Schüler mit Masken zuständig sei.

In Bielefeld etwa stellt die Kommune den Schülern mehrere Zehntausend Masken zur Verfügung. In Köln hingegen,  teilte die Stadt am Wochenende mit, liege es in der Verantwortung der Eltern, ihre Kinder für den Unterrichtsbesuch mit einem geeigneten Mund-Nasen-Schutz auszustatten. Ab dem 4. Mai solle dann an den Schulen der Stadt eine Maskenpflicht gelten.

Die GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern sprach sich für eine Maskenpflicht der Schüler in den Pausen aus: „In den Pausen ist es fast unmöglich, die Abstandsregel von 1,5 Metern einzuhalten und zu kontrollieren.“ In der Unterrichtssituation hingegen eine Maske zu tragen, sei allein aus Gründen der Verständigung problematisch. „Je mehr Schüler außerdem in die Schulen kommen, desto schwieriger wird es, den Abstand einzuhalten“, so Finnern.

Über weitere Schulöffnungen berät die Kultusministerkonferenz an diesem Mittwoch. Gebauer kündigte an, wie es in NRW weitergehen soll: „Geplant ist, dass frühestens ab dem 4. Mai die Viertklässler in die Schulen zurückkommen, sofern die Infektionszahlen das zulassen.“ Für sinnvoll hält es die Ministerin, wenn zugleich auch jene Schüler zurückkehrten, die im nächsten Jahr ihre Abschlüsse machen.

Darüber hinaus arbeite das Ministerium an einem Konzept für die Zeit bis zu den Sommerferien. „Mein Ziel ist es, dass jede Schülerin, jeder Schüler bis zu den Sommerferien wieder anteilig in der Schule sein wird.“ Wegen der Abstandsregel könnten aber nicht alle Kinder zum selben Zeitpunkt beschult werden. Daher gebe es mehrere Optionen: „Eine Möglichkeit wäre ein tageweise rollierendes Verfahren. Somit gäbe es in den kommenden Wochen einen Mix zwischen Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.“

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