Corona-Schutzverordnung NRW erlaubt Besuchern wieder körperlichen Kontakt in Pflegeheimen

Düsseldorf · Bei Besuchen in den Pflegeeinrichtungen sind ab sofort ausdrücklich wieder körperliche Berührungen zugelassen. Ab dem 1. Juli könnten Bewohner zudem wieder Besuch in ihren Zimmern empfangen.

 Ein Mundschutz liegt auf einem Tisch in einer Pflege- und Senioreneinrichtung. (Symbolbild)

Ein Mundschutz liegt auf einem Tisch in einer Pflege- und Senioreneinrichtung. (Symbolbild)

Foto: dpa/Frank Molter

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Kontaktbeschränkungen zum Schutz vor dem Corona-Virus in Pflegeeinrichtungen und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen größtenteils aufgehoben. Bei Besuchen in den Pflegeeinrichtungen sind ab sofort ausdrücklich wieder körperliche Berührungen zugelassen, wie das Ministerium am Samstag in Düsseldorf mitteilte. Auch ein Gang zu einem Café außerhalb der Einrichtungen sei möglich. Ab dem 1. Juli könnten Bewohnerinnen und Bewohner zudem wieder Besuch in ihren Bewohnerzimmern empfangen.

Bei den Besuchen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe werden grundsätzlich die zeitliche Begrenzung und die Begrenzung der Besucherzahl aufgehoben, wie es weiter hieß. Lediglich in den Einrichtungen, in denen besonders gefährdete schwerstmehrfachbehinderte Menschen leben, sollen die bisherigen Regelungen für Besuche noch gelten.

„Mich haben in der letzten Zeit viele Zuschriften erreicht, die mich sehr bewegt haben“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Darin hätten ihm Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen als auch ihre Angehörigen und Freunde geschildert, wie sie unter den Corona-Schutzmaßnahmen litten. „Infektionsschutz ist lebensnotwendig. Soziale Kontakte sind es aber auch“, betonte der Minister. Mit den neue Vorgaben erhielten den Einrichtungen „die notwendige Sicherheit, um den Bewohnerinnen und Bewohnern so viele soziale Kontakte wie aktuell vertretbar zu ermöglichen“.

Die Zahl der Infektionen in Pflegereinrichtungen ist den Angaben zufolge in NRW deutlich zurückgegangen. Während Mitte April insgesamt 1.180 infizierte Bewohnerinnen und Bewohner in 171 Pflegeeinrichtungen verzeichnet wurden, sind es zwei Monate später noch 84 Bewohner in 25 Pflegeeinrichtungen (Stand 20. Juni). Eine vergleichbare Entwicklung zeigt sich auch bei den Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, wie es hieß. Nur noch fünf Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen seien von Corona-Infektionen betroffen.

„Ich bin froh, dass die Zahlen es zulassen, dass wir die Besuchsregelungen nach Mai nun nochmals ändern können“, sagte Laumann. Er mahnte zugleich zu Vorsicht: „Klar ist aber auch: Wir müssen weiterhin wachsam sein und wirksame Infektionsschutzmaßnahmen in den Einrichtungen verankern.“

(chal/epd)
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