1000 Euro im Monat NRW verlängert Hilfen für Soloselbstständige

Düsseldorf · Nun soll es bis Jahresende den Unternehmerlohn für Freiberufler und Soloselbstständige geben. Das sichere die Existenz der kleinsten Unternehmer, so Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart. Auch der Bund erleichtert auf Druck von NRW seine Überbrückungshilfen. Denn bislang wurde nur wenig Geld abgerufen.

 Gastronomen leiden unter der Corona-Krise.

Gastronomen leiden unter der Corona-Krise.

Foto: dpa/Oliver Berg

Nordrhein-Westfalen verlängert die Hilfe zum Lebensunterhalt für Unternehmer, die unter den Folgen der Corona-Krise leiden. „Wir zahlen Freiberuflern, Soloselbstständigen und im Unternehmen tätigen Inhabern von Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften (mit bis zu 50 Mitarbeitern) bis Jahresende weiterhin den fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von monatlich 1000 Euro“, sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) unserer Redaktion. „Dies ist ein wertvoller Beitrag, um auch die private wirtschaftliche Existenz der kleinsten Unternehmer unseres Landes zu sichern.“ Die Hilfen wären sonst im August ausgelaufen.

Zugleich begrüßte Pinkwart, dass der Bund die Überbrückungshilfen verlängert hat. „Ich freue mich, dass die von Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern gestartete Initiative erfolgreich war und der Bund die dringend notwendige Fortführung des Überbrückungshilfe-Programms bekanntgegeben hat. Auch unserem Anliegen, die Zugangsvoraussetzungen abzusenken und die maximalen Förderbeträge zu erhöhen, ist der Bund gefolgt.“

Im Vergleich zum bisherigen Überbrückungshilfeprogramm des Bundes wird es folgende Erleichterungen geben: Die Deckelungsbeträge in Höhe von 9000 Euro und 15.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen werden gestrichen. Die Fördersätze werden erhöht. Erstattet werden zum Beispiel nun 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten), auch die übrigen Staffeln werden erhöht. Die Personalkostenpauschale in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.

Zugleich sinken die Schwellen für Umsatzeinbrüche, die Betriebe nachweisen müssen: Antragsberechtigt sind nun Firmen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei Monaten zwischen April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten haben oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt der Monate April bis August.

Die Bundesregierung reagiert damit auf die maue Nachfrage nach Hilfen für mittelständische Unternehmen. Von den 25 Milliarden Euro, die bereit stehen, wurden erst gut 700 Millionen bewilligt. Unternehmen können nun für September bis Dezember bis zu 200.000 Euro erhalten.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte: „Wir tun alles, damit wir gemeinsam gut durch die Pandemie kommen und schnell wieder voll durchstarten können.“ Die Überbrückungshilfen sind teuer, aber Nichtstun wäre viel teurer. Deshalb ist gute Krisenpolitik auch gute Haushaltspolitik.“

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