Nach Beratungen von Bund und Ländern NRW entscheidet Mittwoch über Kitas und Schulen

Düsseldorf · NRW-Ministerpräsident Armin Laschet kündigt nach der Bund-und-Länder-Runde eine Sondersitzung an. Unter anderem soll es darum gehen, wie es konkret für die rund 2,5 Millionen Schüler im Bundesland weitergeht.

 NRW-Ministerpräsident Armin Laschet.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet.

Foto: AFP/ROLF VENNENBERND

Das nordrhein-westfälische Kabinett wird an diesem Mittwoch in einer Sondersitzung entscheiden, wie es an Kitas und Schulen in der Corona-Krise weiter geht. Das kündigte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstagabend in Düsseldorf an. Davor werde darüber mit den Fachverbänden gesprochen.

Zuvor hatten sich Bund und Länder in einer Schaltkonferenz auf einschneidende Einschränkungen verständigt. Schulen bleiben demnach grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Zudem soll eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten werden.

Für die rund 2,5 Millionen Schüler in NRW war die Präsenzpflicht im Klassenraum wegen der Corona-Pandemie bereits Mitte Dezember ausgesetzt worden. Bei Schülern der unteren Jahrgänge bis Stufe sieben haben die Eltern seitdem die Wahl, ob die Kinder in der Schule oder von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen. Für ältere Schüler ab Klasse acht wurde das Lernen vollständig auf Distanz umgestellt. Es könne aber noch Änderungen geben, sagte Laschet.

Auch Kindertagesstätten bleiben laut Bund-Länder-Beschluss grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Private Zusammenkünfte sind zudem künftig nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Wie aber auch schon zu Weihnachten, werde im privaten Bereich nicht kontrolliert, sagte Laschet. „Wir haben Weihnachten die sehr gute Erfahrung gemacht, dass die Menschen sich daran gehalten haben, ohne dass die Polizei unter dem Weihnachtsbaum nachgezählt hat, wie viele Mitglieder da saßen.“

Die neue Kontaktregel bedeutet, dass etwa eine dreiköpfige Familie nicht gemeinsam die Großeltern besuchen darf. Und pflegebedürftige Eltern dürften nur von einem nicht zum Hausstand gehörenden Angehörigen besucht werden, sagte Laschet. Für private Zusammenkünfte gelte „ein Hausstand und eine weitere Person“.

NRW werde die Beschlüsse grundsätzlich 1 zu 1 umsetzen, sagte Laschet. Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten.

NRW-Familienminister Joachim Stamp und Schulministerin Yvonne Gebauer informieren am Mittwoch um 14 Uhr in der Düsseldorfer Staatskanzlei über die weiteren Pläne bei der Kindertagesbetreuung und dem Schulbetrieb in der Corona-Pandemie.

(chal/dpa)
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