Corona-Strategie NRW schaltet komplett auf Distanzunterricht um

Düsseldorf · Die nordrhein-westfälische Lösung für die Umsetzung der verschärften Corona-Auflagen in Sachen Schule heißt Unterricht auf Distanz. Kitas schalten in den Notbetrieb. Doch was ist mit Eltern, die wegen der Kinderbetreuung Verdienstausfälle zu verkraften haben?

 Die Klassenzimmer in NRW werden weiter leer stehen.

Die Klassenzimmer in NRW werden weiter leer stehen.

Foto: dpa/Jan Woitas

Das Versprechen ist eindeutig: Eltern sollen leichter Verdienstausfälle bezahlt bekommen, wenn sie ihre bis zu elf Jahre alten Kinder Corona-bedingt zu Hause betreuen müssen. Das besagt der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag. Neben Kita- oder Schulschließungen begründen rückwirkend zum 16. Dezember auch Ferienverlängerungen zum Infektionsschutz oder die Aussetzung der Präsenzpflicht in der Schule eine Erstattung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstes oder 2016 Euro monatlich. 

Das ist insofern wichtig, als dass das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch angekündigt hat, vor dem Hintergrund der bundesweit verschärften Corona-Auflagen auf einen reinen Distanzunterricht in den Schulen zu wechseln. Ab dem kommenden Montag soll der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen nur noch in digitaler Form von zu Hause aus stattfinden, sagte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf. Das betreffe auch Kinder und Jugendliche der Abschlussklassen. Sollten die Schulen zur Vorbereitung des Distanzunterrichts noch etwas Zeit brauchen, kann der Schulbeginn nach den Weihnachtsferien auf den kommenden Mittwoch verschoben werden.

Die Maßnahmen gelten zunächst bis Ende Januar. Gebauer betonte, dass es „bedauerlich“ sei, dass man angesichts der aktuellen Infektionslage diesen Schritt gehen und von dem bislang prioritär betriebenen Präsenzunterricht abrücken müsse. Die Maßnahmen seien aber nötig, um auch in den Schulen einen „Beitrag zur Kontaktreduzierung“ zu leisten.

Zudem wird den Kindern der Klassen 1 bis 6 ein Betreuungsangebot in den Schulen angeboten. Dabei handle es sich aber nicht um Unterricht, sondern lediglich um ein Angebot an Familien, die ihre Kinder im Distanzunterricht nicht betreuen können oder in denen das Kindeswohl gefährdet sei, betonte Gebauer. Für Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf gilt dieses Angebot auch in den höheren Klassenstufen.

In den Kindertagesstätten soll ab Montag ein „eingeschränkter Pandemiebetrieb“ stattfinden, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP). Die Betreuungszeiten in den Einrichtungen sollen von 45, 35 und 25 Wochenstunden um jeweils zehn Stunden reduziert werden. Zudem sollen die Kinder nur in festen Gruppen betreut werden. Der Minister bekräftigte aber seinen Appell an die Eltern, ihre Kinder soweit möglich zu Hause zu betreuen und nicht in die Einrichtungen zu bringen.

(th/epd)
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