Neue Corona-Schutzverordnung in NRW Scharfe 2G-Kontrollen im Handel erst ab Mittwoch

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen gesteht den Einzelhändlern bei der Umsetzung der 2G-Regel eine Übergangszeit zu. Bis dahin müssen Stichprobenkontrollen für die Umsetzung der neuen Corona-Schutzverordnung ausreichen.

 An der Türe zu einem Geschäft hängt ein Schild mit der Aufschrift „Zutritt nur mit 2G-Nachweis“. (Symbolfoto)

An der Türe zu einem Geschäft hängt ein Schild mit der Aufschrift „Zutritt nur mit 2G-Nachweis“. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Tom Weller

NRW setzt die Beschlüsse von Bund und Ländern zu schärferen Corona-Maßnahmen um. Das NRW-Gesundheitsministerium veröffentlichte am Nachmittag die neue Corona-Schutzverordnung, die an diesem Samstag inkraft tritt und bis zum 21. Dezember gilt. Darin sind unter anderem weitreichende Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte vorgesehen. So dürfen sich diese nur mit den Mitgliedern ihres eigenen Haushalts und zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Bei Bars und Diskotheken geht NRW erwartungsgemäß über die Verabredung der Ministerpräsidentenkonferenz hinaus. Diese müssen unabhängig von der Inzidenz den Betrieb einstellen. SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty verlangte vom Land, diese mit Mitteln aus dem NRW-Rettungsschirm zu entschädigen.

Zuschauerbeschränkungen gibt es nun bei Großevents mit mindestens 1000 Teilnehmern. Bislang hatte die Grenze bei 5000 Zuschauern gelegen. Veranstalter dürfen nur noch die Hälfte der Zuschauer hineinlassen, maximal jedoch bis zu einer Obergrenze von 5000 in Innenräumen und 15.000 im Freien – das betrifft beispielsweise das Spitzenspiel des BVB gegen den FC Bayern in Dortmund an diesem Samstag.

Die neue Verordnung sieht für den Handel die 2G-Regelung vor, wonach nur noch geimpfte und genesene Menschen in die Geschäfte dürfen. Für die Kontrollen gibt es jedoch eine Übergangsfrist. Bis einschließlich Dienstag reichen Stichprobenkontrolle aus, ab Mittwoch müssen alle Kunden einen Immunisierungsnachweis und Ausweis vorzeigen. Betroffen sind nur Geschäfte, deren Sortiment nicht wie bei Supermärkten, Apotheken und Drogerien zum täglichen Bedarf zählen.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW, Michael Mertens, rechnet deshalb bereits mit mehr Auseinandersetzungen: „Wir mussten erleben, dass diejenigen, die mit den Maßnahmen nicht einverstanden sind, immer lauter und aggressiver werden, deshalb müssen wir das jetzt auch befürchten“, sagte er unserer Redaktion. Mertens regte eine Impfpflicht für Polizisten an. „Auch wir werden in unseren Reihen Verweigerer haben. Wenn der Innenminister eine Impfpflicht für die Polizei vorsehen würde, dann könnte ich das Argument gut nachvollziehen, und wir als GdP könnten uns vorstellen, das zu unterstützen“, sagte er.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hält Bußgelder zur Durchsetzung einer möglichen allgemeinen Impfpflicht nicht für ausreichend. Einen Impfzwang dürfe es auf keinen Fall geben. Biesenbach sagte unserer Redaktion: „Wir müssen über die 2G-Regel am Arbeitsplatz nachdenken.“ Der Minister sprach in diesem Fall von Konsequenzen für die Lohnfortzahlung und das Arbeitsverhältnis: „Der Einzelne hätte keinen Arbeitsplatz mehr.“

Die 2G-Regel würde bei der Kontrolle der Impfpflicht helfen. „Ohne Impfung gäbe es keinen Zugang mehr zum öffentlichen Leben“, sagte er. Zugleich hält der NRW-Justizminister, der derzeit Vorsitzender der Justizministerkonferenz ist, eine allgemeine Impfpflicht für geboten. Die Impflücke sei nicht mehr anders zu schließen, das Ermessen des Gesetzgebers reduziere sich wegen der Schutzpflicht des Staates stark. „Ich bin nahe dran zu sagen: Der Gesetzgeber ist in Ermangelung anderer, effektiver Möglichkeiten nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, eine Impfpflicht einzuführen“, sagte er. „Ohne allgemeine Impfpflicht wäre ein vollständiger Lockdown künftig wohl verfassungswidrig.“

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