Änderungen in der Übersicht Neue Corona-Regeln für NRW bringen Lockerungen für Kinder und Senioren

Düsseldorf · Die Landesregierung hat innerhalb von zwei Tagen zweimal die Coronaschutzverordnung angepasst. Die wichtigsten Änderungen betreffen Senioren und Kinder. Ein Überblick.

 Lockerungen auf Spielplätzen.

Lockerungen auf Spielplätzen.

Foto: dpa/Ulrich Perrey

Das Land hat erneut Präzisierungen an der Coronaschutzverordnung vorgenommen. Diese Änderungen gelten ab sofort für die Bürger:

Masken Mit der neuen Verordnung entfällt ab sofort die Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken auf Spielplätzen. Mit der Änderung vom Mittwoch war bereits die Vorgabe entfallen, dass Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren eine FFP2-Masken im ÖPNV oder beim Friseur tragen müssen. Für sie reicht dort fortan eine OP-Maske.

Besuche in Heime und Kliniken Die Landesregierung hatte die lange Isolierung von Senioren in Heimen als einen ihrer größten Fehler im Zuge der Pandemiebekämpfung bezeichnet. Laut der neuen Verordnung sind Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen der Pflege, und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe sowie ähnliche Einrichtungen „auf der Basis eines einrichtungsbezogenen Besuchskonzepts umfassend zu ermöglichen“. Die Einrichtungen können von den Besuchern jedoch einen Impfnachweis oder einen negativen Test verlangen oder sie gleich selbst testen. Härtere Besuchsverbote sind nur in Ausnahmefällen in Absprache mit dem Gesundheitsministerium möglich.

Ferienfreizeiten Das Land präzisiert zudem seine Vorgaben für die Ferienfreizeiten in Kreisen mit einer stabilen Inzidenz zwischen 100 und 50,1 (Stufe 3). Dort war bislang in Gruppen ab fünf Personen das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Dies gilt nun jedoch nicht mehr bei den Mahlzeiten und in den Schlaf- und Sanitärräume in Jugendherbergen, Zeltlagern und vergleichbaren Unterkünften. Bei Aktivitäten im Freien kann der Veranstalter komplett auf die Maske verzichten.

Touristische Busreise Die Anbieter von Busreisen können wieder in größerem Umfang Touristen ein Angebot machen. In Kreisen und Kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 35 (Stufe 1) dürfen fortan die Busse wieder voll und ohne Mindestabstand belegt werden. Die Teilnehmer müssen einen Negativtest vorweisen und eine Maske tragen.

Abschlussfeiern In Kreisen und Städten mit Inzidenzen zwischen 100 und 50,1 darf bei den Feierlichkeiten zum Abi oder Zehnerabschluss auf das Tragen von Masken verzichtet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ausschließlich die Mitglieder der jeweiligen Abschlussklasse oder des jeweiligen Abschlussjahrgangs und immunisierte Lehrkräfte teilnehmen.

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