Weihnachten, Einkaufen, Finanzhilfen Die Beschlüsse des Corona-Gipfels im Überblick

Berlin · Bund und Länder haben sich nach knapp siebenstündigen Verhandlungen auf einen Corona-Fahrplan bis zum Jahresende verständigt. Es wurden einige entscheidende Beschlüsse gefasst. Die Entscheidungen in der Übersicht.

 Zum Weihnachtsfest sollen Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen in Kraft treten.

Zum Weihnachtsfest sollen Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen in Kraft treten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Teillockdown wird verlängert, und die Kontaktbeschränkungen werden nochmals verschärft - nur an Weihnachten und Silvester dürfen die Deutschen etwas mehr Gesellschaft haben. Zum Konzept des Coronagipfels von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten vom Mittwoch gehören erneut auch Wirtschaftshilfen. Das Papier können Sie hier im Original (PDF) nachlesen. Die Beschlüsse im Überblick finden Sie hier:

  • Verlängerung bestehender Maßnahmen Grundsätzlich sollen die derzeit geltenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember beibehalten werden, es wird aber eine Verlängerung sogar bis Anfang Januar angestrebt. Dies betrifft etwa die Schließung von Restaurants, Kinos, Theatern, Fitnessstudios und Übernachtungsangebote für touristische Reisen. Die Bürger sollen weiter möglichst zu Hause bleiben.
  • Inzidenzabhängige Bewertungen Die Bundesländer bekommen eigene Freiheiten für Lockerungen und Verschärfungen der Maßnahmen abhängig vom Infektionsgeschehen. Wenn die Inzidenz deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an sieben Tagen liegt, können die Bundesländer eigenständig Lockerungen beschließen. Unter 50 liegen aktuell Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Bei einer Inzidenz von über 200 müssen sich die Bundesländer aber damit auseinandersetzen, ob noch schärfere Maßnahmen beschlossen werden. Dies betrifft derzeit 62 Landkreise sowie Berlin.
  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen Vom 1. Dezember an sind private Treffen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall maximal fünf Menschen, beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Ausnahmen gelten zwischen Weihnachten und Neujahr (siehe unten).
  • Weihnachtsurlaub Ob in den Weihnachtsferien touristische Reisen möglich sein werden, ist zweifelhaft. Zunächst sollen Hotels und Gastronomie nur bis zum 20. Dezember geschlossen bleiben. Merkel und die Ministerpräsidenten erwarten aber eine Verlängerung bis Anfang Januar - die Entscheidung soll vor Weihnachten fallen. Zudem könnte es für Weihnachtsreisen zur Familie Ausnahmen nach dem Vorbild von Geschäftsreisen geben.
  • Skitourismus Die Bundesregierung soll bei den europäischen Nachbarn erreichen, dass bis zum 10. Januar kein Skitourismus zugelassen wird. Merkel erwartet dazu aber schwierige Gespräche.
  • Bahnfahren Die Maskenpflicht beim Bahnfahren soll verstärkt kontrolliert werden. Die Sitzplatzkapazität in den Bahnen wird erhöht, gleichzeitig aber die Reservierbarkeit von Sitzplätzen reduziert.
  • Erweiterte Maskenpflicht Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten - also in allen Fußgängerzonen. Dazu gilt eine Maskenpflicht unter freiem Himmel an Orten, wo sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Diese Orte legen die örtlichen Behörden fest. Auch an Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht - es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden.
  • Handel Im Handel gilt künftig auch vor den Läden und auf Parkplätzen Maskenpflicht. Bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter soll je zehn Quadratmeter ein Kunde zulässig sein, ab 800 Quadratmetern dann ein Kunde je 20 Quadratmeter. In einem Discounter mit der üblichen Größe von 1000 Quadratmetern wären dann gleichzeitig maximal 90 Kunden zulässig. Die Händler müssen dafür sorgen, dass die Kundenströme geordnet fließen.
  • Weihnachten und Silvester Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar können sich maximal zehn Menschen aus mehreren Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Beschränkung. Auch Feiern mit mehreren Freunden an Silvester sind erlaubt. Private Silvesterfeuerwerke sind möglich - auf belebten Plätzen und Straßen wird dies aber untersagt.
  • Kirchen Bund und Länder wollen mit den Kirchen darüber sprechen, wie Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung stattfinden können. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter sollen unterbleiben.
  • Betriebsschließungen Unternehmen werden gebeten, ihre Betriebe vom 23. Dezember bis 1. Januar zu schließen - entweder durch Betriebsferien oder Homeofficelösungen.
  • Schulen Die Weihnachtsferien beginnen mit Ausnahme von Bremen und Thüringen am 19. Dezember. Bei einer Inzidenz über 50 soll ab der siebten Klassenstufe auch im Unterricht Maskenpflicht herrschen. Infektionsfreie Schulen sollen aber davon ausgenommen werden können. An Infektionshotspots sollen für ältere Jahrgänge ab der achten Klasse weitergehende Maßnahmen wie Homeschooling nach Schulen spezifisch umgesetzt werden. Die Quarantäne für Klassenkameraden eines positiv getesteten Schülers wird auf fünf Tage verkürzt. An Schulen sollen verstärkt Antigen-Schnelltests durchgeführt werden.
  • Finanzhilfen Die Staatshilfen für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine werden verlängert. Die Novemberhilfe wird in den Dezember verlängert. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, werden die Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 verlängert - etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche.
  • Sozialgarantie Die Sozialversicherungsbeiträge werden bei maximal 40 Prozent im kommenden Jahr gedeckelt.
  • Quarantäne  Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Menschen wird ab dem 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Coronatest. Wer bereits an Covid-19 erkrankt war, muss nicht in Quarantäne.
(th/AFP)
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