Aufhebung vieler Einschränkungen und Hotspot-Regelung Neue Corona-Regeln ab 20. März geplant

Berlin · Trotz steigender Infektionszahlen sieht die Bundesregierung Deutschland mit den geplanten Neuregelungen der Corona-Auflagen gut für die kommenden Monate gerüstet. Das ist ab dem 20. März geplant.

Passanten sind am Vormittag in der Einkaufsstraße Westenhellweg in der Innenstadt von Dortmund unterwegs.

Passanten sind am Vormittag in der Einkaufsstraße Westenhellweg in der Innenstadt von Dortmund unterwegs.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Geplant ist, dass über den Frühlingsbeginn am 20. März hinaus weiter Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen als Basismaßnahmen greifen können, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch in Berlin erläuterten. In besonders belasteten Hotspots sollen umfassendere Maßnahmen greifen können. Dies könnten Stadtviertel, Städte, Regionen oder ein ganzes Bundesland sein, so Lauterbach.

„Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir den Anstieg beherrschen können“, sagte Lauterbach. Laut Robert Koch-Institut stieg die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz den siebten Tag in Folge, und zwar auf 1319 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche. Buschmann äußerte die Erwartung, „dass wir mit diesem Instrumentarium die Lage gut beherrschen können“.

Konkret geplant ist, dass die Länder weiter Maskenpflicht etwa in Kliniken und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr anordnen können. Eine Testpflicht soll weiter auch in solchen Einrichtungen für besonders verletzliche Gruppen sowie in Schulen angeordnet werden können. Generell gilt laut Buschmann in Regionen mit normaler Lage: „Dort kehren wir weitestgehend zur Normalität des Lebens zurück mit Ausnahme der besonders gefährlichen Settings.“ In Hotspots sollen weitere Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie verpflichtende Impf-, Genesenen- oder Testnachweise dazukommen können. Lauterbach sagte, die Regelungen sollten bis 23. September gelten, so dass vor Beginn einer zu erwarteten Herbstwelle ein Nachfolgegesetz beschlossen werden könne.

Lauterbach sagte im ZDF-„Morgenmagazin“: „Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen.“ Der Kompromiss sehe ein Instrumentarium vor, „mit dem die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder auf hohe Fallzahlen reagieren können“. Damit könne man so arbeiten, dass man auch Corona-Sommerwellen oder -Herbstwellen in den Griff bekommen könne. Buschmann sagte im ZDF: „Das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt.“

Hintergrund ist, dass nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan zum 20. März „alle tiefgreifenderen“ Beschränkungen entfallen sollen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Zugleich wurde aber vereinbart, dass es weiter einen „Basisschutz“ geben soll. Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Eindämmungsmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. März ausläuft.

(cwe/mba/dpa)
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