Eilantrag erfolgreich Nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg wird aufgehoben

Mannheim · In der Nacht zu Donnerstag gilt die Beschränkung ein letztes Mal. Das Gericht hält die landesweite Ausgangssperre für nicht mehr angemessen und hat sie daher gekippt.

Ein Mann geht während der Ausgangssperre über den menschenleeren Schlossplatz in Stuttgart. Die Ausgangssperre wurde jetzt gekippt.

Ein Mann geht während der Ausgangssperre über den menschenleeren Schlossplatz in Stuttgart. Die Ausgangssperre wurde jetzt gekippt.

Foto: dpa/Marijan Murat

In Baden-Württemberg hat die Justiz die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, dass die Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 5 Uhr noch diese Woche außer Vollzug gesetzt werden müssen. Zum letzten Mal gelten sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.

Der 1. Senat argumentierte, die Regelung des Bundeslandes habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Dem Infektionsschutzgesetz zufolge seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

Zudem müsse die Landesregierung prüfen, ob diese Ausgangsbeschränkungen landesweit angeordnet werden müssten oder ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen. Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt – anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben - nicht mehr entsprochen.

(capf/dpa)
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