Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz Diese Maßnahmen werden heute diskutiert

Berlin · Schulen sollen geschlossen bleiben und in öffentlichen Verkehrsmitteln sollen medizinische Masken verpflichtend werden. Das steht in der Beschlussvorlage der heutigen Ministerpräsidenten-Konferenz. Die SPD-geführten Bundesländer haben jedoch noch einige Änderungswünsche.

 Schulen könnten bis 15. Februar geschlossen bleiben.

Schulen könnten bis 15. Februar geschlossen bleiben.

Foto: imago images/Sven Simon

Am Dienstag um 14.15 Uhr kommen die Ministerpräsidenten erneut in einer Videoschaltkonferenz zusammen, um über eine Fortsetzung oder Verschärfung der bisherigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu beraten. In einer ersten Beschlussvorlage des Bundeskanzleramtes für die Konferenz, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es, dass es auf die nächsten Wochen in der Pandemie ankommt.

Bund und Länder appellieren daher an die Bevölkerung, in einer gemeinsamen Anstrengung die 7-Tage-Inzidenz wieder dauerhaft unter den Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken. Solange auf einem mittleren bis hohen Infektionsniveau verharrt werde, entstehe kein Raum für Lockerungen. Und wenn die Virusmutationen sich tatsächlich als deutlich ansteckender erweise, sei sogar eine weitere deutliche Verschärfung der Situation wahrscheinlich. Dies gelte es zu vermeiden. Die SPD-regierten Länder hatten am späten Montagabend ihrerseits Änderungen in die Beschlussvorlage des Kanzleramtes geschrieben. Kurz vor Beginn des Bund-Länder-Treffens hat das Kanzleramt seine Beschlussvorlage zu den neuen Corona-Maßnahmen an einigen Stellen leicht entschärft. Hier ein Überblick, welche Punkte zwischen Kanzleramt und den sogenannten A-Ländern (SPD) konsensfähig sind und wo Unterschiede bestehen. Die Positionen der Länder mit einer von der Union geführten Regierung sind noch nicht berücksichtigt. Hier die Maßnahmen im Einzelnen:

1. Alle bisherigen Beschlüsse sollen fortgelten und befristet bis zum 14. Februar verlängert werden, schreibt das Kanzleramt. Nach Vorgesprächen mit Ländervertretern strebt der Bund nun die Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen bis 15. Februar an. Der 14. Februar - ein Sonntag - war der Termin, auf den sich die SPD-Länderchefs am Vortag verständigt hatten. Die geänderten Landesverordnungen sollen laut Kanzleramt ab 21. Januar in Kraft treten, die A-Länder haben in ihrem Entwurf den Satz gestrichen. Die Länder sollen also selbst entscheiden können, ab wann die Landesverordnungen in Kraft treten. Einig sind sich Bund und A-Länder darin, eine Arbeitsgruppe einsetzen zu wollen, um eine Öffnungsstrategie zu erarbeiten.

2. Kontakte sollen weiter auf das „absolut notwendige Minimum“ beschränkt werden. Für private Zusammenkünfte gilt demnach, dass ein Hausstand weiterhin mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person Kontakt haben darf. Im Entwurf des Kanzleramtes war noch ein Hinweis enthalten, dass in anderen Staaten die Regel gelte, „dass generell nur Treffen mit Personen aus ein oder zwei weiteren fest definierten Haushalten gestattet sind („social bubble“).“ Diese Formulierung kann durchaus als Warnung verstanden werden, dass es auch in Deutschland bei anhaltend hohen Infektionszahlen soweit kommen könnte. Die A-Länder strichen den Satz in ihren Anmerkungen. Auch in der geänderten Beschlussvorgabe des Kanzleramts wurde der warnende Verweis gestrichen.

3. Konsensfähig scheint bislang zu sein, die Maskenpflicht auszuweiten. So soll beiden Entwurfspapieren zufolge in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften soll es eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken geben. Darunter fallen OP-Masken oder sogenannte FFP2-Masken. Generell wird geraten, in geschlossenen Räumen, in denen man mit anderen Menschen zusammenkommt, medizinische Masken zu tragen.

4.    Ziel ist es zudem, das Fahrgastaufkommen im öffentlichen Nahverkehr auf ein Drittel der regulär zulässigen Fahrgastzahlen zu reduzieren, um Kontakte zu vermeiden, hieß es in der ersten Fassung der Beschlussvorgabe. Erreicht werden solle dies etwa mit erweitertem Homeoffice, Entzerrung des Fahrgastaufkommens und dem Einsatz zusätzlicher Verkehrsmittel. In diesen Verkehrsmitteln sollen künftig medizinische Masken Pflicht werden. In der neuen Fassung der Vorlage fehlt wiederum die Vorgabe, dass öffentliche Verkehrsmittel nur noch zu maximal einem Drittel mit Fahrgästen besetzt werden dürfen.

5. Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen bis 15. Februar geschlossen werden. Ersatzweise gibt es eine Notbetreuung sowie Distanzlernen. Fällt die 7-Tage-Inzidenz unter 50, sollen Kindertagesstätten nach dem Willen des Bundes wieder öffnen und an den Grundschulen Wechselunterricht ermöglicht werden. Die A-Länder haben die entsprechende Passage zur Öffnungsperspektive der Schulen und Kindertagesstätten gestrichen. Einige Regelungen zum Distanzlernen und zur Notbetreuung gelten bereits heute. Was fehlt: Ein klarer Stufenplan zur Öffnung abhängig vom Infektionsgeschehen, wie ihn etwa der Deutsche Lehrerverband fordert. Dieser Abschnitt wurde in der überarbeiteten Fassung in eckige Klammern gesetzt, was in der Regel bedeutet, dass diese Punkte zwischen den Verhandlungspartnern strittig sind.

6. Für Alten- und Pflegeheime sollen besondere Schutzmaßnahmen gelten. Für das Personal soll eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Dazu sollen Schnelltests für das Personal und Besucher mehrmals in der Woche verpflichtend werden. Das Kanzleramt will diese Testpflicht auf Regionen mit höherer Inzidenz beschränken, die A-Ländern wollen sie bundesweit ohne Einschränkung. Um das Durchführen von Schnelltests sicherzustellen, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige die Heime unterstützen. Beide Seiten wollen auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen „ausreichende Testungen“ sicherstellen.

7. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sollen künftig nur erlaubt sein, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleibt, die Menschen an ihren Plätzen Masken tragen (A-Länder pochen auf medizinische Masken) und Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen vorher angemeldet wurden. Singen soll untersagt sein, heißt es in beiden Papieren.

8. Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten das zulassen. Die Beschäftigten sollen aufgefordert oder gebeten werden, davon Gebrauch zu machen. Die A-Länder wollen Betriebe verpflichten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit medizinischen Masken auszustatten, wenn sie weiter zur Arbeit kommen müssen und nicht ins Homeoffice ausweichen können. Das Kanzleramt wollte lediglich eine Aufforderung. 

9. Der Bund will in Ländern, in denen bis zum 15. Februar die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht unterschritten wird, weitere Maßnahmen wie etwa Ausgangsbeschränkungen ermöglichen, um die Infektionszahlen zu drücken. Die A-Länder haben diese Passage vollständig gestrichen. Der Punkt Ausgangsbeschränkungen könnte also zu längeren Diskussionen führen. In der neuen Beschlussvorgabe wurde auch dieser Punkt in eckige Klammern gesetzt.

10. Um Mutationen aufzuspüren, sollen die Labore künftig die PCR-Tests weiter untersuchen. Diese sogenannten Sequenzierungen hatte die Bundesregierung bereits zum Wochenstart auf den Weg gebracht.

11. Die Überbrückungshilfe III des Bundes soll verbessert werden. Das betrifft sowohl den Einzelhandel als auch Unternehmen und Solo-Selbstständige. Unter anderem sollen Abschlagszahlungen deutlich angehoben und direkt vorgenommen werden. Die A-Länder wollen zudem, dass die bestehende Aussetzung der Pflicht zur Anmeldung der Insolvenz bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung soll ihren Anmerkungen zufolge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

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