Schnelltests, Maskenpflicht, 3G-Regel Das sind die Beschlüsse des Corona-Gipfels von Bund und Ländern

Berlin · Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Darauf einigten sich die Kanzlerin und die Länderchefs bei der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Beschlüsse im Überblick.

 Michael Müller (SPD, l-r), Regierender Bürgermeister von Berlin und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, geben nach der Ministerpräsidentenkonferenz eine Pressekonferenz.

Michael Müller (SPD, l-r), Regierender Bürgermeister von Berlin und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, geben nach der Ministerpräsidentenkonferenz eine Pressekonferenz.

Foto: dpa/Christian Mang

3G-REGEL Zutritt zu öffentlichen Innenräumen nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen heißt es spätestens vom 23. August an. Das gilt für Besuche in Krankenhäusern und Heimen, für Feste und für Sportwettbewerbe in Innenräumen, für die Innengastronomie sowie für Friseur- und Kosmetiktermine, für Fitness-Studios, Schwimmbäder und Sporthallen sowie für Übernachtungen in Hotels. Personen ab sechs Jahre, die nicht geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter sein darf als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf.

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Die Bundesländer können aber die 3G-Regel - also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete - ganz oder teilweise aussetzen, solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Bürger liegt. Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.

CORONA-TESTS Vom 11. Oktober an soll es keine kostenlosen Bürgertests mehr geben. Nur Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt (vor allem Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), können sich weiter kostenlos testen lassen.

INZIDENZEN UND INDIKATOREn Neben den Inzidenzen (Infektionen bezogen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) wollen Bund und Länder künftig Indikatoren wie die Impfquote und die Zahl schwerer Krankheitsverläufe sowie die Auslastung der Kliniken einbeziehen, wenn sie über weitere Corona-Schutzmaßnahmen entscheiden.

EPIDEMISCHE LAGE Das Parlament wird gebeten, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Der Grund: Die meisten Anti-Corona-Maßnahmen beruhen auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die wiederum eine epidemische Lage voraussetzen. Der Bundestag müsste dafür vor der Bundestagswahl am 26. September zu einer Sondersitzung zusammenkommen.

MASKENPFLICHT & CO Diese Basismaßnahmen gelten weiter - und zwar für alle. Als Beispiele nennen Bund und Länder Abstand zu anderen Menschen halten, Masken in Innenräumen tragen, Hygienevorgaben für die Hände sowie regelmäßiges Lüften. "Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt wichtig und daher für die gesamte Bevölkerung verbindlich vorgeschrieben. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft."

Finanzielle hilfen Die Corona-Wirtschaftshilfen sollen bis zum Jahresende verlängert werden. Das teilte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag nach den Beratungen von Bund und Ländern mit. Die laufende Überbrückungshilfe III Plus ist bisher bis Ende September befristet. Merkel sagte nach den Beratungen, der Bund habe zugesagt, dass die Überbrückungshilfe verlängert werde. Laut Beschlusspapier bitten die Länder den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.

Gottesdienste Die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen sehen keine neuen Vorgaben für Kirchen vor. In einer Vorlage für die Videoschalte zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder am Dienstag in Berlin war noch vermerkt, dass Ungeimpfte beim Besuch von Gottesdiensten negative Corona-Tests vorlegen sollten. Die Runde einigte sich aber darauf, diesen Passus zu streichen. Er hätte eine Verschärfung für Ungeimpfte bedeutet. Denn bislang reichte selbst bei hohen Inzidenzzahlen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

(ahar/lha/chal/dpa/epd)
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