Corona-Frage des Tages Was ist bei der Suche nach Nachmietern erlaubt?
Köln · Im Alltag lautet aktuell das Gebot: Abstand halten und persönliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Doch was ist, wenn ich meine Wohnung gekündigt habe und der Vermieter nun viele Interessenten zur Besichtigung schickt? Kann ich mich dagegen wehren? Wir klären auf.
„Grundsätzlich hat der Vermieter natürlich das Recht, dass potenzielle Nachmieter eine Wohnung besichtigen“, sagt Claus Deese vom Mieterschutzbund. Der Mieter müsse in diesem Sinne bei der Weitervermietung mitwirken. Doch heiße dies nicht, dass täglich mehrere Personen in die Wohnung hineingelassen werden müssen. „Die Besichtigungen sind auf einen Termin pro Woche zu beschränken“, sagt Deese. Dieser sollte zudem von kurzer Dauer sein und je nach Wohnungsgröße nicht länger als eine halbe Stunde dauern. Und: Gerade in Corona-Zeiten habe der Mieter das Recht darauf, dass die Interessenten die Wohnung einzeln betreten, so dass sich nur eine zusätzliche Person in der Wohnung aufhält. Selbstverständlich mit genügend Sicherheitsabstand und Schutzbekleidung. Falls ein Vermieter die Besichtigung begleiten will, muss er draußen warten.
Zudem müsse im Vorfeld der Besichtigung eine schriftliche Anmeldung durch den Besucher erfolgen. Darauf würde er persönlich auch immer bestehen, sagt Claus Deese. „Fotos machen ist übrigens in keinem Fall erlaubt“, gibt er einen abschließenden Tipp.