NRW-Schulministerin Bei groben Verstößen gegen Maskenpflicht droht Schulverweis

Düsseldorf · In einem Interview äußerte sich die NRW-Schulministerin deutlich zu möglichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht an Schulen.

 Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) spricht auf einer Pressekonferenz.

Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) spricht auf einer Pressekonferenz.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Wenn Schüler in NRW dauerhaft gegen die neue Maskenpflicht verstoßen, können sie auch von der Schule verwiesen werden. Darauf hat Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in einem WDR2-Interview hingewiesen. Gebauer sagte dem Sender: „Wenn sich Schülerinnen und Schüler konstant nicht - weder im Unterricht noch auf den anderen Flächen - daran halten, kann das auch mit einem Verweis von der Schule beziehungsweise einem vorübergehenden einhergehen.“

Gebauer verwies darauf, dass die Maske aus „pädagogisch sinnvollen Gründen“ auch zwischendurch abgenommen werden könne. Auch aus medizinischen Gründen. So sei ihr bewusst, dass ein Mund-Nasen-Schutz bei heißem Wetter eine besondere Beeinträchtigung sei. Gebauer verteidigte die Maskenpflicht dennoch: Das derzeitige Infektionsgeschehen in NRW mache sie alternativlos. NRW hatte am Montag bekanntgegeben, dass auch Schüler im neuen Schuljahr einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.

(chal/dpa)
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