Maskenpflicht Schärfere Kontrollen in Bus und Bahn
Berlin · Aktionstage sollen von Oktober an helfen, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr besser durchsetzen – auch an Bahnhöfen und Haltestellen. Die Behörden sollen für die Durchsetzung zuständig sein, nicht die Verkehrsunternehmen.
(dpa) Fahrgäste in Bus und Bahn müssen sich auf eine stärkere Kontrolle der Maskenpflicht einstellen. Von Oktober an soll es regionale, überregionale und bundesweite Schwerpunktkontrollen an bestimmten Tagen geben. Darauf haben sich Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen sowie Bundespolizei, Verkehrsunternehmen und Gewerkschaften verständigt. „Die zuständigen Behörden sowie die Verkehrsunternehmen werden ihre Maßnahmen zur Kontrolle und Einhaltung der Maskenpflicht sichtbar erhöhen“, heißt es in der Erklärung.
Die Aktionstage sollen demnach ein Zeichen des gemeinsamen Willens zur Einhaltung der Vorgabe setzen. Verkehrsunternehmen, Ordnungs- und Gesundheitsämter, Polizei der Länder und Bundespolizei werden sich dazu abstimmen und eng koordinieren, wie es hieß. Je nach Landesrecht sollen die Kontrollen auch auf Bahnhöfe und Haltestellen ausgedehnt werden.
„Der weit überwiegende Teil unserer Fahrgäste hält sich an die Maskenpflicht“, hob der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hervor. Der Deutsche Städtetag zeigte sich überzeugt, dass die Maskenpflicht größere Übertragungen in Bussen und Bahnen verhindert hat. „Wo diese Einsicht fehlt, müssen wir leider nachhelfen.“
Seit Wochen wird jedoch darüber diskutiert, wer die Pflicht durchsetzen soll. In der Erklärung wird klargestellt: „Das Erheben von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bleibt Aufgabe der zuständigen Behörden.“ Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft zeigte sich zufrieden: „Unser Standpunkt wurde bekräftigt: Bus- und Bahn-Personal wird nicht zur Maskenpolizei.“ Der Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel gab jedoch zu bedenken: „Die Durchsetzung wird nur erfolgreich sein, wenn Unternehmen, aber auch die Behörden ausreichend Personal haben.“
Die Länder hatten sich im August darauf verständigt, ein Mindestbußgeld von 50 Euro für Maskenverweigerer festzulegen. Allein Sachsen-Anhalt macht beim Bußgeld nicht mit. Die Länder hatten außerdem prüfen lassen, ob für Maskenverweigerer nicht ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig werden könnte – ähnlich wie bei Fahrgästen ohne Fahrkarte. Damit wäre es aber Aufgabe von Schaffnern und Busfahrern geworden, die Maskenpflicht durchzusetzen. Die Verkehrsminister befanden jedoch, dies sei grundsätzlich Aufgabe des Staates.