Verteilung an Risikogruppen startet Das sollten Sie zur Ausgabe und Nutzung von FFP2-Masken wissen

Update | Berlin · Die staatliche Verteilung von FFP2-Masken ist am Dienstag angelaufen: Apotheken geben jeweils drei Masken an über 60-Jährige und Vorerkrankte ab. Zunächst reicht der Personalausweis. Im neuen Jahr benötigt man eine Bescheinigung der Krankenkasse.

Millionen von Menschen bekommen vom Staat nun FFP2-Masken ausgeteilt, die sie gegen das Virus schützen sollen.

Millionen von Menschen bekommen vom Staat nun FFP2-Masken ausgeteilt, die sie gegen das Virus schützen sollen.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Ältere Bürger haben lange gewartet, nun geht es los: Die Bundesregierung startet die Verteilung von FFP2-Masken an 27 Millionen Bürger, die über 60 Jahre alt sind oder bestimmte Vorerkrankungen haben. Jeder von ihnen soll im Laufe des Winters 15 Masken bekommen, die vor einer Corona-Infektion schützen sollen. Das gilt für Kassenpatienten ebenso wie für Privatpatienten, wie aus dem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht, der unserer Redaktion vorliegt.

  • Wann gibt es die Masken? Die ersten drei Masken können sich Betroffene ab dem 15. Dezember in den Apotheken abholen. Dazu müssen sie ihr Alter anhand des Personalausweises nachweisen oder per Selbstauskunft erklären, dass sie an einer Vorerkrankung leiden. Ab Januar soll es dann die restlichen zwölf Masken geben: sechs Masken können bis zum 28. Februar abgeholt werden und sechs weitere bis zum 15. April. Im neuen Jahr muss die Anspruchsberechtigung aufwendiger nachgewiesen werden: Die Betroffenen müssen eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung vorlegen. Da die Masken begrenzt sind, erfolgt die Abgabe in diesen drei Schritten
  • Was muss der Bürger zahlen? Für je sechs Masken muss der Bürger einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. Insgesamt gibt der Bund für die Beschaffung und Verteilung der Masken 2,5 Milliarden Euro aus. Die Apotheken erhalten für Beschaffung, Lagerung und Abgabe sechs Euro je Maske.
  • Woher bekomme ich die Bescheinigung der Kasse? Die Versicherungen gehen auf Wunsch der Politik auf die Bürger zu. Die Krankenkassen erhalten von der Bundesdruckerei fälschungssichere Bescheinigungen, die sie an die Versicherten mit Masken-Anspruch verschicken. Als erstes sollen dabei die über 75-Jährigen Post erhalten, dann die über 70-Jährigen und dann die über 60-Jährigen.
  • Bei welchen Vorerkrankungen gibt es die Masken? Der Entwurf listet auch genau auf, bei welchen Vorerkrankungen die Menschen Anspruch auf die so genannte „partikelfiltrierende Halbmaske“ haben: Asthma, chronische Herz- oder Niereninsuffizienz, Schlaganfall, Diabetes Typ 2, aktive oder metastasierte Krebserkrankung, bei einer Krebstherapie, die die Immunabwehr schwächt, nach einer eine Organ- oder Stammzellentransplantation oder bei Frauen mit einer Risikoschwangerschaft.
  • Wie gut schützt die Maske? Während man mit Alltagsmasken andere schützt, schützen FFP2-Masken auch den Träger selbst – allerdings nicht zu 100 Prozent, so dass auch die Träger weiter Abstands- und Hygieneregeln einhalten müssen. Das betont auch der Bundesgesundheitsminister.
  • Kann ich die Masken erneut verwenden? Im Rahmen des Arbeitsschutzes geht man bei den Masken von einer Nutzung von bis zu acht Stunden aus. Da die Masken im alltäglichen Gebrauch aber eher in kürzeren Intervallen genutzt werden, müssen sie nicht unbedingt täglich gewechselt werden, sondern können mehrfach verwendet werden.
  • Sollten Masken dafür aufbereitet werden? An manchen Stellen gibt es den Hinweis, dass Masken nach Behandlung mit trockener Hitze bei 65–70 Grad Celsius für 30 Minuten erneut genutzt werden können. Die meisten Experten raten von einer Hitzebehandlung der Masken aber ab. Offensichtlich defekte oder verschmutzte Masken sollten sofort entsorgt werden.
  • Wie sollte ich die Maske lagern? Damit die Masken erneut verwendet werden könnten, dürfen sie zwischen dem Tragen nicht kontaminiert werden. Deshalb sollten die Masken an einem trockenen Ort gelagert werden und nicht in Kontakt mit anderen Gegenständen kommen. Am besten eignet sich dafür ein seperater Beutel.
  • Darf ich die Maske waschen? FFP2-Masken dürfen nicht gewaschen werden, um die Filterfunktion nicht zu zerstören. Sollte die Maske im Alltag nass werden, besteht erstmal kein großes Risiko. Unter normalen Umständen hält die Maske eine gewisse Feuchtigkeit aus und kann getrocknet werden. Die Maske sollte definitiv nicht unter Wasser getaucht werden. Im Zweifel ist ein Austausch der Maske aus Sicherheitsaspekten aber natürlich immer ratsamer.
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