Änderung des Infektionsschutzgesetzes Ein Armutszeugnis für die Ministerpräsidenten
Meinung | Berlin · Nun greift Merkel endlich durch: Alleingänge der Bundesländer bei der Umsetzung der gemeinsam von Bund und Ländern verabredeten Corona-Regeln will die Kanzlerin in den zahlreichen Problem-Regionen mit hohen Inzidenzwerten nicht mehr dulden.
Per Bundesgesetz soll den Ländern nun vorgeschrieben werden, dass sie die vereinbarte „Notbremse“ einzuhalten haben, sobald in einer Region der Inzidenzwert von 100 überschritten wird. In etlichen Ländern, darunter Nordrhein-Westfalen und Bayern, die Heimatländer der beiden potenziellen Kanzlerkandidaten der Union, wird diese Notbremse bisher nicht konsequent umgesetzt. So dürfen Einzelhändler in NRW und Bayern auch bei Inzidenzwerten von über 100 noch ihre Türen für Kunden öffnen, die einen Online-Termin vereinbart haben und über einen Negativ-Test verfügen.