Fragen und Antworten Was Eltern jetzt zum Thema Kinderbonus wissen müssen

Düsseldorf · Vom 7. September an erhalten die Eltern von rund 18 Millionen Kindern in Deutschland einen Bonus von 300 Euro extra. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen. Eine davon: Bekommt wirklich jede Familie den Bonus?

Bei welchen Eltern der 300-Euro-Bonus tatsächlich ankommt
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Bei welchen Eltern der 300-Euro-Bonus tatsächlich ankommt

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Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Um die Wirtschaft zu stabilisieren und Familien zu entlasten, schüttet die Bundesregierung 4,3 Milliarden Euro als Kinderbonus aus. Doch der Teufel steckt im Detail, wie eine Berechnung des Bundes der Steuerzahler für unsere Redaktion zeigt.

Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus?

Jedes Kind, das in diesem Jahr kindergeldberechtigt ist, hat Anspruch auf den Bonus von 300 Euro. Das gilt auch für Kinder, die bis Silvester auf die Welt kommen. Und es gilt für Kinder, für die es etwa im Januar noch Kindergeld gab, die dann aber wegen Abschluss des Studiums nichts mehr bekamen.

Bekommt jede Familie den Kinderbonus?

Zunächst wird der Bonus an alle Familien ausgezahlt, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Allerdings holt sich das Finanzamt bei Gutverdienern, die von Kinderfreibeträgen profitieren, den Bonus über die Steuererklärung wieder zurück. Für ein zusammen veranlagtes Ehepaar gilt: „Bis rund 68.000 Euro an zu versteuerndem Jahreseinkommen wirkt der Kinderbonus voll, danach schmilzt der Bonusvorteil ab“, sagt Matthias Warneke vom Forschungsinstitut des Steuerzahlerbunds. Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererklärung vom Bonus übrig.

Wer profitiert vom Kinderbonus und wer nicht?

Bei einem Paar mit einem Kind schmilzt der Bonusvorteil ab bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 85.900 Euro. Ein Paar mit höherem Einkommen muss den Bonus komplett über die Steuer wieder abgeben, weil es den Kinderfreibetrag von rund 7800 Euro (inklusive des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) voll ausschöpft. Für ein Paar mit zwei Kindern liegt der Wert bei 93.700 Euro, wie Warneke errechnet hat: Wer ein höheres Einkommen hat, muss die Boni für beide Kinder wieder abgeben. Bei drei Kindern liegt der Grenzwert bei 105.800 Euro.

Warum macht der Staat Unterschiede?

Das ist politisch so gewollt: „Insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen kommt der Kinderbonus zugute“, betonte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. „Gerade da, wo es finanziell knapp ist, ist jeder Euro willkommen, um für die Kinder etwas zu kaufen.“ Hochverdiener, so Giffey, wolle man dagegen nicht doppelt begünstigen. Sie spielt darauf an, dass bei einem progressiven Tarif Kinderfreibeträge die Steuerlast umso mehr senken, je höher das Einkommen der Eltern ist.

Wie alt dürfen die Kinder sein?

Wenn Kinder in der Ausbildung oder im Studium sind, haben sie bis zum Alter von 25 Jahre Anspruch auf Kindergeld und damit auf den Bonus.

Wann kommt das Geld aufs Konto?

Der Staat zahlt in zwei Raten aus, die erste frühestens ab September. „Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten in Höhe von 150 Euro im September und im Oktober ausgezahlt“, so das Ministerium. „In allen anderen Fällen, das heißt für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Bonus zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober und nicht zwingend in zwei Raten gezahlt.“

Muss man einen Antrag stellen?

Nein, der Kinderbonus soll automatisch gezahlt werden - und zwar auf das Konto, auf das auch das reguläre Kindergeld fließt.

Gibt es Kinderbonus auch für Hartz-IV-Bezieher?

Ja, und er schmälert nicht den Bezug von Hartz-IV-Leistungen oder des Wohngeldes. „Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt“, erklärte das Ministerium.

Was gibt es für Alleinerziehende?

Bei getrennten Eltern erhält der Alleinerziehende den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Zudem verdoppelt der Staat für 2020 und 2021 den Entlastungsbetrag, den Alleinerziehende geltend machen können, auf 4000 Euro.

Ist der Bonus zweckbestimmt?

Nein. Jede Familie darf frei entscheiden, wofür sie das Geld ausgibt – oder ob sie es für die Kinder erst einmal auf die hohe Kante legt, auch wenn es dort nichts zur Stabilisierung der Konjunktur beiträgt.

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