300 Euro pro Kind Auszahlungstermin für Kinderbonus steht fest - wer am meisten profitiert

Berlin · Für jedes Kind zahlt die Bundesregierung einen Bonus in Höhe von 300 Euro. Das hat das Kabinett am 12. Juni beschlossen. Nun steht auch fest, wann das Geld fließen soll und bis zu welcher Gehaltsgrenze mit dem vollen Betrag zu rechnen ist.

Bei welchen Eltern der 300-Euro-Bonus tatsächlich ankommt
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Bei welchen Eltern der 300-Euro-Bonus tatsächlich ankommt

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Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Der geplante Kinderbonus von 300 Euro soll in zwei Raten zu je 150 Euro im September und Oktober gemeinsam mit dem Fragen und Antworten dazu beantworten wir hier. Das sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am 12. Juni nach einer außerplanmäßigen Sitzung des Bundeskabinetts in Berlin, bei der wichtige Teile des Konjunkturprogramms auf den Weg gebracht wurden. Das 130-Milliarden-Euro schwere Programm soll die Wirtschaft angesichts der Corona-Krise beleben und den Konsum der Verbraucher ankurbeln. Darunter ist der Kinderbonus und auch die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer.

Giffey sprach von einem „guten Tag für Familien“. Auch Familien, deren Kinder noch nicht geboren sind, aber noch in diesem Jahr zur Welt kommen, sollen profitieren. Der Kinderbonus werde für alle Kinder gewährt, die 2020 kindergeldberechtigt seien, sagte sie.

Vom Kinderbonus profitieren besonders Familien mit geringen Einkommen, weil der Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Die 300 Euro extra pro Kind werden bei der Einkommensteuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Das bedeutet: Nicht alle Eltern profitieren von der zusätzlichen Leistung gleichermaßen, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Freuen können sich Eltern mit niedrigerem Einkommen: „Nicht verheiratete Eltern profitieren bis zu einem Einkommen von rund 33.900 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus“, hat Rauhöft ausgerechnet. Verheiratete Eltern profitieren bis zu einer Einkommensgrenze von 67.800 Euro in voller Höhe.

Bei höheren Einkommen wirken Freibeträge entlastend

Verdienen Eltern mehr, bringen die Kinderfreibeträge über die Einkommensteuerveranlagung normalerweise mehr Entlastung als das im Laufe des Jahres gezahlte Kindergeld. Für 2020 bleibt es jedoch auch für diese Eltern meist beim Kindergeld einschließlich Kinderbonus.

„Erst ab einem Einkommen von mehr als 85.900 Euro wirken sich die Freibeträge für 2020 über das Kindergeld hinaus steuerentlastend aus“, sagt Rauhöft. Bei unverheiratete Eltern liegt diese Grenze bei 42.950 Euro.

Das bedeutet: „Ab diesem Einkommen wird der zunächst gezahlte Kinderbonus bei der Einkommensteuerklärung 2020 wieder komplett verrechnet“, erklärt Rauhöft. „Folglich kommt der vorgesehene Bonus nur Eltern mit geringen und mittleren Einkommen zugute.“

Finanzamt prüft bei Steuererklärung automatisch

Der Hintergrund: Kindergeld zahlt der Staat auf Antrag bis die Kinder 18 sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben. Gleichzeitig gibt es für Eltern sogenannte Kinderfreibeträge bei der Steuer (2020: 7812 Euro pro Kind). Diese werden vom zum versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die zu zahlende Steuer verringert.

Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung, ob die Eltern mehr vom Kindergeld oder vom Freibetrag hätten. Bei Vielverdienern lohnt sich der Freibetrag mehr, sie erhalten dann eine höhere Entlastung. Das Kindergeld wird über die Steuer wieder einkassiert.

(mja/dpa)
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