Gilt seit Samstag Keine FFP2-Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen in NRW

Düsseldorf · Im Öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt seit Samstag keine Pflicht mehr zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske. Die Rheinbahn zeigte sich überrascht von der plötzlichen Änderung.

 Im Öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt seit Samstag keine Pflicht mehr zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske. Wie aus der neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes hervor geht, reicht nun eine sogenannte OP-Maske.

Im Öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt seit Samstag keine Pflicht mehr zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske. Wie aus der neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes hervor geht, reicht nun eine sogenannte OP-Maske.

Foto: dpa/Oliver Berg

Wie aus der neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes hervor geht, reicht nun eine sogenannte OP-Maske. Das Verkehrsministerium wies bei Twitter auf die Neuerung hin. Ende April war mit der sogenannten Bundes-Notbremse die landesweite Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Bussen, Bahnen und an Haltestellen eingeführt worden. Vorher hatte ebenfalls eine OP-Maske genügt.

Der Düsseldorfer Verkehrsbetrieb Rheinbahn schrieb am Samstag bei Facebook: „Uuuupsss... Manchmal kommen Lockerungen schneller als gedacht“, und wies ebenfalls auf die Änderung hin. „FFP2-Masken sind natürlich auch weiterhin gerne gesehen“, so die Rheinbahn.

Angesichts der abflauenden Coronavirus-Pandemie forderte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht derweil die Länder auf, die weitere Fortdauer der Maskenpflicht zu überprüfen. Die Länder müssten klären, „ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken“, sagte die SPD-Politikerin der „Bild am Sonntag“. „Das gilt auch für die Schulen, denn Schülerinnen und Schüler sind von der Maskenpflicht besonders betroffen.“

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) forderte ein komplettes Ende der Maskenpflicht. „Bei einer klaren Inzidenz unter 35 darf der Staat gar keine Grundrechte pauschal für alle Bürger einschränken. Die allgemeine Maskenpflicht müsste daher bei strenger Auslegung des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden, erst recht draußen“, sagt Kubicki dem Blatt. Die Landesregierungen müssten jetzt zügig ihre Verordnungen ändern, sonst werden sie bald von den Verwaltungsgerichten gezwungen. Der Staat solle lieber eine Informationskampagne aufsetzen, die erklärt, wie sich Menschen in U-Bahnen und Menschenansammlungen mit Masken schützen können. „Die Eigenverantwortung der Menschen muss wieder zentraler Bestandteil unseres Zusammenlebens werden - nicht die ständige Vorgabe von Verhaltensregeln durch den Staat.“

(lha/dpa)
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