Neue Regelung bei Corona-Schnelltests Infizierte Bürger können sich nicht mehr kostenlos freitesten

Berlin/Düsseldorf · Weil es Lockerungen in vielen Bundesländern gibt, wurden kostenlose Schnelltests für Infizierte abgeschafft. Für eine Gruppe gibt es jedoch eine Ausnahme.

 Corona-Schnelltests sind nun für diejenigen nicht mehr kostenlos, die sich nach einer Infektion mit dem Virus freitesten wollen.

Corona-Schnelltests sind nun für diejenigen nicht mehr kostenlos, die sich nach einer Infektion mit dem Virus freitesten wollen.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Das Angebot an kostenlosen Corona-Bürgertests wird ab diesem Montag, 16. Januar, weiter beschränkt. Wer sich nach einer Infektion „freitesten“ möchte, bekommt dafür künftig keinen kostenlosen Schnelltest mehr. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.

Hintergrund sind demnach Lockerungen bei den Regeln für Isolation und Quarantäne in mehreren Bundesländern. Es bestehe daher keine Notwendigkeit mehr, Tests zum Beenden der Absonderung aus Bundesmitteln zu finanzieren – besonders auch vor dem Hintergrund, dass Länder und Kommunen in der Pandemie bereits in erheblichem Umfang finanziell unterstützt worden seien.

Für medizinisches Personal, das sich vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit testen lassen muss, besteht aber weiter Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, wie das Ministerium erläuterte. Generell gratis bleiben „Bürgertests“ von Teststellen bis 28. Februar unter anderem auch für alle vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen.

(lst/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort