Quarantänepflicht für Ungeimpfte Diese Regeln gelten für den Urlaub in Italien

Rom · Die Corona-Zahlen in Italien steigen aktuell wieder an. Wir erklären, welche Regeln für Einreise, Aufenthalt und Ausreise gelten – und was es mit dem „Grünen Pass“ auf sich hat.

 Touristen und Einheimische nehmen am Strand vom Gardasee ein Sonnenbad (Archivbild).

Touristen und Einheimische nehmen am Strand vom Gardasee ein Sonnenbad (Archivbild).

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert.

In welchem Urlaubsland müssen Touristen noch in Quarantäne? Sind Strände dort zugänglich? Welche Abstandsregeln gelten? Dürfen Restaurants besucht werden? Diese Fragen treiben viele Menschen um. Wir geben eine Übersicht über die beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen.

Nachdem in Italien im Januar 2022 über 200.000 neue Ansteckungen pro Tag verzeichnet wurden, sind die Fallzahlen im Frühling deutlich zurückgegangen. Am 1. März lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 477,7. Aktuell ist jedoch wieder ein Anstieg der Infektionszahlen zu beobachten: Momentan liegt der Inzidenzwert bei 832,9 (Stand: 23. März). Was Urlauber jetzt wissen müssen.

Wie steht es um die Einreise nach Italien?

Aus Deutschland, aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien gestattet. Weiterhin müssen sich Reisende über ein Online-Formular anmelden und das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.

Die Pflicht, zur Einreise ein negatives Testergebnis vorzulegen, entfällt für Geimpfte und Genesene seit dem 1. Februar 2022. Als Nachweis der Impfung dient das übliche digitale EU-Impfzertifikat, das nicht älter sein darf als neun Monate.

Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.

Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht zur Selbstisolation befreit. Minderjährige sind von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den aufgrund eines Impfzertifikats oder Genesenennachweises keine Quarantänepflicht besteht.

Die Durchreise durch Italien mit dem Auto ist aus den EU-/Schengen-Staaten bis zu 36 Stunden uneingeschränkt möglich.

Der „Grüne Pass“

Seit dem 6. August 2021 gilt in Italien der sogenannte „Grüne Pass“. Dieser ist dem digitalen EU-Impfzertifikat gleichzusetzen. Darin werden Impfungen, Genesungen und Tests festgehalten. Er gilt landesweit. Nur mit diesem Pass ist es möglich, Sportveranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen, Messen oder Kongresse zu besuchen. Der „Grüne Pass“ ist nur für die Touristen relevant, die in einem Restaurant drinnen essen möchten, ins Museum oder in eine Therme wollen. Liegt die vollständige Impfung oder Genesung länger als sechs Monate zurück, wird ein zusätzliches, negatives Testergebnis verlangt. Für das Essen im Restaurant des eigenen Hotels ist kein „Grüner Pass“ notwendig.

Die „Grüner Pass“-Pflicht gilt auch am Arbeitsplatz, im Fernreiseverkehr (Zug, Bus, Flugzeug und Fähre) sowie in den Wintersportgebieten. Der Ministerpräsident von Italien, Mario Draghi, hat Lockerungen bei der Impfnachweispflicht angekündigt. So müsse der „Grüne Pass“ bei Aktivitäten im Freien nicht mehr vorgezeigt werden. Dazu zählen Fesivals, Kulturveranstaltungen, Jahrmärkte oder sportliche Aktivitäten.

Zum 1. Mai soll der  "Green Pass" dann komplett abgeschafft werden. Bereits ab dem 1. April entfällt in Italien die Nachweispflicht in Hotels, Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.

Welche Corona-Auflagen gelten in Italien im Alltag?

In Italien wurde der gesundheitliche Notstand ausgerufen. Es wird empfohlen, die Tracing-App „Immuni“ zu nutzen. Das ganze Land ist in Risikozonen eingeteilt, in denen unterschiedliche Maßnahmen gelten. Reisen innerhalb des Landes durch verschiedene Zonen sind generell möglich.

In Restaurants, Hotels und öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Die 2G-Regel gilt im gesamten Nah- und Fernverkehr - auch in Zügen, Fähren und auf Inlandsflügen. Ab dem 1. April werden im öffentlichen Personennahverkehr allerdings keine 2G- oder 3G-Zertifikate mehr verlangt. In Flugzeugen und Langstreckenzügen entfällt die 3G-Regel dann ab dem 30. April.

Das Land strebt weitere Lockerungen an. Die Maskenpflicht im Freien gilt nur noch bei öffentlichen Kulturveranstaltungen, ab dem 31. März soll auch die Maskenpflicht in Innenräumen auslaufen.

Clubs und Discotheken sind inzwischen wieder geöffnet. Auch Großveranstaltungen wie Konzerte und Fußballspiele finden wieder statt.

Können wieder Hotels, Geschäfte und Restaurants besucht werden?

Derzeit haben Hotels, Bars und Restaurants drinnen und draußen geöffnet.

Was gilt in der Kultur?

In den gelben und weißen Zone können Museen und Ausstellungen besucht werden. Theater, Opernhäuser und Konzerthallen dürfen unter strengen Auflagen Gäste empfangen. Ab dem 1. April soll es jedoch keine Zugangsbeschränkungen mehr in diesem Bereich geben.

Was muss bei der Rückkehr nach Deutschland beachtet werden?

Seit dem 3. März 2022 müssen Personen ab zwölf Jahren bei der Einreise nach Deutschland einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzeigen können. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss über einen negativen Corona-Test verfügen (PCR-Test oder Antigentest maximal 48 Stunden alt).

 Wo gibt es Reise-Informationen über Italien gebündelt?

Auf der Webseite der EU-Kommission können Touristen ihr Zielland eingeben und herausfinden, welche Corona-Bestimmungen dort zu beachten sind. Trotz der Grenzöffnungen unterscheiden sich diese von Land zu Land teilweise stark. Auch das Auswärtige Amt aktualisiert laufend seine Reise-Informationen.

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