„Es kommt zu keiner Anklage“ Strafrechtliche Ermittlungen zur Corona-Ausbreitung in Ischgl eingestellt

Innsbruck · Es gebe keine Beweise dafür, dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer erhöhten Ansteckungsgefahr führte, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Ischgl galt im März 2020 als Corona-Hotspot und wurde unter chaotischen Umständen erst spät unter Quarantäne gestellt.

 DIe strafrechtlichen Ermittlungen zur Corona-Ausbreitung in Ischgl wurden eingestellt.

DIe strafrechtlichen Ermittlungen zur Corona-Ausbreitung in Ischgl wurden eingestellt.

Foto: dpa/Jakob Gruber

Die Staatsanwaltschaft hat die strafrechtlichen Ermittlungen zur Corona-Ausbreitung im österreichischen Skiort Ischgl im Frühjahr 2020 eingestellt. „Es kommt zu keiner Anklage“, teilte die Behörde am Mittwoch in Innsbruck mit. Es gebe keine Beweise dafür, „dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte“, hieß es in der Begründung. Ischgl galt im März 2020 auch wegen seiner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitung des Virus. Der Ort sowie das gesamte Paznauntal wurden schließlich unter teils chaotischen Umständen unter Quarantäne gestellt. Im Visier der Ermittlungen standen fünf Amtsträger.

Geprüft worden seien die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen über Schließung von Lokalen, des Skibetriebes und die weiteren Verkehrsbeschränkungen in Ischgl beziehungsweise die Quarantäne im Paznauntal, so die Staatsanwaltschaft. Der Ermittlungsakt umfasse 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial. Um die Abläufe nachvollziehen und bewerten zu können, seien 27 Personen durch die Staatsanwaltschaft vernommen worden.

Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt. Vor dem Landgericht Wien sind zahlreiche Zivilverfahren anhängig, in denen unter anderem die Angehörigen deutscher Opfer auf Schadenersatz klagen.

(jma/dpa)
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