Debatte um neues Infektionsschutzgesetz NRW-FDP will pauschalen Ausgangssperren nicht zustimmen

Düsseldorf · Die NRW-Koalition hat in der Diskussion um das neue Infektionsschutzgesetz offenbar noch keine Einigkeit erzielen können. Die FDP ist der Meinung, dass der derzeitige Entwurf mit der geplanten bundeseinheitlichen Notbremse „ganz erhebliche Mängel“ aufweist.

 Nordrhein-Westfalens FDP-Chef Joachim Stamp und Ministerpräsident Armin Laschet.

Nordrhein-Westfalens FDP-Chef Joachim Stamp und Ministerpräsident Armin Laschet.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die FDP in Nordrhein-Westfalen will ein Infektionsschutzgesetz mit pauschalen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mittragen. Der derzeitige Entwurf mit der geplanten bundeseinheitlichen „Notbremse“ habe „ganz erhebliche Mängel“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und FDP-Landeschef Joachim Stamp am Montag im WDR-2-Interview.

Einem Ehepaar einen abendlichen Spaziergang zu verbieten, aber gleichzeitig Religionsgemeinschaften weiterhin „Zusammenkünfte mit zig Leuten im geschlossenen Raum“ zu erlauben, habe keine Logik, kritisierte Stamp. Jetzt dürfe der Bevölkerung nicht mit „bundesweitem Aktionismus“ vorgegaukelt werden, dass solche Maßnahmen angeblich etwas brächten, obgleich viele Experten anderer Meinung seien.

Wenn die FDP während der auf Hochtouren laufenden Überarbeitung des Gesetzentwurfs weiterhin der Überzeugung sei, „dass das ungeeignet ist zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens“, dann werde es aus NRW eine Enthaltung im Bundesrat geben, kündigte Stamp an. Auch Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte bereits am Sonntagabend im ARD-„Bericht aus Berlin“ dazu festgestellt: „Wenn in einer Koalition eine Koalitionspartner eine andere Meinung hat, muss man sich enthalten.“ Faktisch wirken sich Stimmenthaltungen im Bundesrat wie ein Nein aus.

Laschet plädierte für zügige bundeseinheitliche Vorschriften. Es wird erwartet, dass das NRW-Kabinett sich an diesem Dienstag abstimmt. Umstritten ist noch, ob es sich bei der Infektionsschutz-Novelle um ein Zustimmungsgesetz mit nötigem Votum des Bundesrats handelt oder um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, wo dies nicht erforderlich wäre.

In einer Formulierungshilfe des Bundes werden mehrere Maßnahmen für Landkreise vorgeschlagen, in denen binnen einer Woche eine Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner oder mehr registriert wird. Vorgesehen sind etwa nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 5.00 Uhr, mit nur wenigen Ausnahmen, etwa medizinische Notfälle oder Wege zur Arbeit, nicht aber Abendspaziergänge.

(th/dpa)
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