Nach Ausbruch bei Tönnies Infektions-Kennziffer im Kreis Gütersloh steigt wieder leicht

Gütersloh/Rheda-Wiedenbrück · Noch bis zum 7. Juli gelten im Kreis Gütersloh wieder strikte Corona-Beschränkungen. Wie es danach weitergeht, hängt von den Infektionszahlen ab. Für die Fleischfabrik von Tönnies steht es vorerst schon fest.

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Foto: AP/Martin Meissner

Nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies ist im Kreis Gütersloh die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wieder leicht gestiegen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) von Freitag liegt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei 76,6. Am Vortag lag dieser Wert bei 76,4, am Mittwoch bei 78,0. Zum Höhepunkt des Corona-Ausbruchs bei Tönnies betrug der Wert vor eineinhalb Wochen 270,2.

Der Kreis Gütersloh hatte am Vortag darauf hingewiesen, dass die Zahl der positiven Befunde bei Bewohnern ohne Bezug zu Tönnies in der Tendenz steige - bedingt durch die Ausweitung der kostenlosen Tests. Viele Bürger im Kreis Gütersloh hatten sich zum Start der Sommerferien in die Testzentren begeben, um mit einem negativen Befund ihre Urlaubsreisen antreten zu können. Zuletzt hatte der Ansturm nachgelassen. Der Kreis vermeldete am Freitag, dass drei von sechs Zentren wegen geringer Auslastung geschlossen worden seien.

Die Zahl der aktuell noch Infizierten ging am Freitag auf 462 zurück. Noch am Donnerstag hatte der Kreis 1550 vermeldet - ein Minus von 1086. Während der gesamten Corona-Krise sind im Kreis bislang 2411 positive Befunde gezählt worden. Davon gelten mittlerweile 1928 als genesen. Kreisweit gab es 21 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona.

Für den Kreis Gütersloh gelten die wieder eingeführten strikten Beschränkungen vorerst noch bis zum 7. Juli. Die Tönnies-Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück bleibt vorerst bis zum 17. Juli geschlossen. Das teilte die Stadt am Freitag mit. Das Datum entspricht der für die Arbeiter vom Land angeordneten Quarantäne-Verfügung. Laut Mitteilung kann Tönnies auf Antrag einzelne Betriebsschließungen oder Betretungsverbote am Standort Rheda-Wiedenbrück auch vor Ablauf der neuen Frist aufheben lassen. Voraussetzung ist ein Konzept zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, dass den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes entspricht.

(chal/dpa)
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