Berlin ganz vorn Welche Städte und Kreise deutschlandweit die höchste Corona-Inzidenz haben

Düsseldorf/Berlin · Jeden Tag gibt es aktuell neue Corona-Höchstwerte von den Gesundheitsämtern. Besonders im Fokus: die Sieben-Tages-Inzidenz, also wie viele Menschen sich binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner anstecken. Wir geben einen Überblick.

 Das Straßennamenschild „Hermannplatz“ in Berlin-Neukölln (Archiv).

Das Straßennamenschild „Hermannplatz“ in Berlin-Neukölln (Archiv).

Foto: dpa/Christophe Gateau

Das sind die zehn Städte und Kreise mit den höchsten Sieben-Tage-Inzidenzen pro 100.000 Einwohner deutschlandweit (gemäß RKI-Daten, Stand 17.10.2020, 0 Uhr):

  1. Berlin-Neukölln: 161,93 (lesen Sie hier mehr über den Corona-Hotspot)
  2. Sankt Wendel, Saarland: 156,31
  3. Delmenhorst, Niedersachsen: 153,43
  4. Berchtesgadener Land, Bayern: 149,16
  5. Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz: 134,26
  6. Berlin-Mitte: 131,12
  7. Offenbach, Hessen: 117,44
  8. Herne, Nordrhein-Westfalen: 115,69
  9. Kassel, Hessen: 105,87
  10. Weiden in der Oberpfalz, Bayern: 105,28

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 gelten in einem Kreis oder einer Stadt gemäß den Beschlüssen von Bund und Ländern strengere Corona-Maßnahmen. So soll dort dann die Maskenpflicht ausgeweitet werden, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen. Die Gästezahl bei privaten Feiern soll außerdem auf 25 Teilnehmer im öffentlichen und 15 Teilnehmer im privaten Raum begrenzt werden.

Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll es eine Begrenzung bei privaten Feiern auf maximal zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf höchstens zehn Teilnehmer aus maximal zwei Hausständen im privaten Raum geben. Weitere Regelungen sind dann außerdem Kontaktbeschränkungen auf maximal zehn Personen im öffentlichen Raum. Sollten diese Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, wird dies auf bis zu fünf Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände verringert.

Vorgesehen ist außerdem eine Sperrstunde der Gastronomie ab 23.00 Uhr, die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen soll auf 100 Personen begrenzt werden. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes. In Bayern gilt diese Sperrstunde schon beim Überschreiten des 35er-Werts. Ab 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner soll eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr gelten.

Auch Nordrhein-Westfalen Kostenpflichtiger Inhalt geht in Teilen über die Regelungen hinaus. Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über Einschränkungen oder aber die Lockerung von Auflagen entscheiden.

(hebu/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort