„Vermögenssichernde Maßnahmen“ angeordnet Generalstaatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl gegen Beschuldigten in Maskenaffäre

München · In der Maskenaffäre um Korruptionsverdacht gegen Politiker hat die Generalstaatsanwaltschaft München einen Haftbefehl beantragt. Einer der Beschuldigten sei festgenommen worden, teilte die Ermittlungsbehörde mit.

 Eine FFP2-Maske (Symbolfoto).

Eine FFP2-Maske (Symbolfoto).

Foto: dpa/Daniel Karmann

In der Unionsaffäre um Geschäfte mit Corona-Schutzmasken haben die Ermittlungen neue Ausmaße angenommen. Die bayerische Generalstaatsanwaltschaft hat erstmals Haftbefehl gegen einen Beschuldigten erwirkt, bei dem es sich offensichtlich aber nicht um einen Politiker handelt. In Thüringen wird unterdessen gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann wegen des Verdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern ermittelt. Am Donnerstag wurden in diesem Zusammenhang ehemalige Büros und Wohnräume des CDU-Politikers durchsucht.

In dem bayerischen Verfahren wird wegen Korruptionsverdachts unter anderem gegen Ex-Landesjustizminister Alfred Sauter (CSU) sowie den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein ermittelt. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag erläuterte, richtet sich der nun erlassene Haftbefehl aber nicht gegen Sauter oder Nüßlein.

Die Ermittlungen laufen hier ebenfalls wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Es geht um den Verdacht, dass sich Nüßlein und der bayerische Landtagsabgeordnete Sauter dafür schmieren ließen, dass sie in der Corona-Krise Verträge für Atemschutzmasken an die öffentliche Hand vermittelt haben. Beide haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Die drei weiteren Beschuldigten in dem Verfahren sind zwei Geschäftsleute und ein Steuerberater. Die Ermittler machten keine weiteren Angaben, gegen wen davon der Haftbefehl erlassen wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am Mittwoch den Haftbefehl „wegen eines dringenden Tatverdachts und des Vorliegens eines Haftgrundes“ beim Oberlandesgericht in München erwirkt, am Donnerstag wurde der Verdächtige dann festgenommen. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben mittlerweile „in größerem Umfang vermögenssichernde Maßnahmen veranlasst“.

In Thüringen durchsuchte am Donnerstag das Landeskriminalamt die ehemaligen Wahlkreisbüros des Ex-Abgeordneten Hauptmann und mehrere CDU-Kreisgeschäftsstellen, wie die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Auch Hauptmanns Büro im Bundestag und seine Wohnräume in Thüringen und Brandenburg wurden durchsucht, zudem eine Firma im Raum Frankfurt am Main.

Sie soll dem Politiker Geld für die Vermittlung von Geschäften mit Corona-Schutzmasken gezahlt haben. Dabei gehe es um „einen hohen sechsstelligen Euro-Betrag“, so die Ermittlungsbehörde. Gegen die Firma wird ebenfalls ermittelt - wegen des Verdachts der Bestechung von Mandatsträgern. Hauptmann hat in einem Zeitungsinterview bestritten, Geld für die Vermittlung erhalten zu haben. Er soll die Masken unter anderem an Landkreise in Thüringen vermittelt haben.

Das Ermittlungsverfahren gegen den 36-Jährigen läuft seit dem vergangenen Samstag - einen Tag, nachdem Hauptmann aus dem Bundestag ausgeschieden war. Auslöser waren Lobby-Vorwürfe, in deren Folge die Maskengeschäfte bekannt wurden. Thüringens CDU-Chef Christian Hirte forderte Hauptmann zum Parteiaustritt auf, „um weiteren Schaden von der CDU abzuwenden“. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen wolle er die Vorgänge aber nicht abschließend beurteilen.

Die sogenannte Maskenaffäre hat die Unionsparteien in eine tiefe Krise gestürzt. Auch der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel erhielt eine Provision für ein Maskengeschäft. Er trat inzwischen aus der CDU aus und gab sein Bundestagsmandat zurück. CDU und CSU wollen wegen der Affäre nun die Transparenzregeln für Abgeordnete verschärfen.

(ahar/lha/AFP)
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