Impfpflicht für Ordnungskräfte Gastro-Kontrolleure müssen geimpft sein

Meinung | Haan · Mitarbeiter der Ordnungsamtes müssen ihre Impfung bei Kontrollen nicht nachweisen. Auch weil an ihrem Arbeitsplatz die 3G-Regel ausreicht. Warum das nicht in Zeiten verschärfter Maßnahmen passt.

 Ordnungsamt-Mitarbeiter auf dem Weihnachtsmarkt (Symbolfoto).

Ordnungsamt-Mitarbeiter auf dem Weihnachtsmarkt (Symbolfoto).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Der Haaner Gastwirt Dominik Winter nahm es mit Humor. Eigentlich verlangte er von den Kontrolleuren des Ordnungsamts einen Nachweis ihrer Impfungen, als sie die Gäste seines Restaurants „Palazzo im Wiedenhof“ auf die 2G-Regel überprüfen wollen. Unglaublich, aber wahr: Mitarbeiter des Ordnungsamts müssen nicht geimpft sein, selbst wenn sie im Außendienst unterwegs sind.