Corona-Lockdown Diese Maßnahmen gelten jetzt im Kreis Gütersloh
Kreis Gütersloh · Gastronomie, Freizeit, Sport – der Kreis Gütersloh wird durch den Corona-Ausbruch im Schlachtbetrieb Tönnies um Wochen zurückgeworfen. Was durch den erneuten Lockdown untersagt ist.
25.06.2020
, 07:16 Uhr
Wegen des Corona-Ausbruchs in einer Fleischfabrik der Tönnies-Gruppe gilt vorst bis Ende Juni ein Lockdown für den Kreis Gütersloh. Das „Sicherheitspaket“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung sieht nach Angaben von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Kontaktbeschränkung: Wie bereits im März sind Ansammlungen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit untersagt. Davon ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Menschen.
- Gastronomie: Bars und gastwirtschaftlicher Thekenbetrieb werden geschlossen. Restaurants und Speisegaststätten können geöffnet bleiben, dabei dürfen nur Menschen eines Hausstands zusammensitzen.
- Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen sind untersagt. Konzerte, Aufführungen, Kinobetrieb, Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten werden geschlossen. Auch Picknick und Grillen im öffentlichen Raum sind wieder verboten.
- Sport wird in geschlossenen Räumen untersagt, ebenfalls der Betrieb von Fitnessstudios. Geschlossen werden Indoorspielplätze, Hallenschwimmbäder, Saunen und Wellnesseinrichtungen.
- Touristik: Reisebusfahrten sind nicht erlaubt. Stadtranderholung und Ferienfreizeiten können nur mit Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde stattfinden.
- Schulen und Kitas Bereits seit dem 17. Juni sind die Schulen und Kitas im Kreis mit 370.000 Einwohnern wieder geschlossen.
- Maskenpflicht gilt weiter in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Diagnosezentrum Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat ein Corona-Diagnosezentrum eingerichtet. Seit Dienstag ist es möglich, sich am Carl-Miele-Berufskolleg Gütersloh testen zu lassen.