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Stiko-Empfehlung maßgeblich Elternstreit über Impfung der Kinder - Gericht entscheidet für Vater

Bad Iburg · Die Mutter war gegen eine Impfung der minderjährigen Kinder, der Vater befürwortete sie - und bekommt Recht. Dabei bezog das Gericht die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission maßgeblich in die Entscheidung mit ein.

 Die Stiko empfiehlt auch bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren eine Impfung.

Die Stiko empfiehlt auch bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren eine Impfung.

Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Bei einem Streit zwischen Vater und Mutter über eine Impfung ihrer Kinder hat das Amtsgericht Bad Iburg entschieden, dass die Kinder geimpft werden können. Dabei orientierte sich das Familiengericht an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.

In dem Fall stritt sich ein geschiedenes Ehepaar, ob die gemeinsamen Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren gegen Corona geimpft werden sollten. Die Mutter lehnte die Impfung ab.

Das Gericht entschied, soweit keine besonderen Risiken beim Kind vorlägen, sei dem Elternteil die Entscheidung zu überlassen, das die Empfehlungen der Stiko befürworte. Damit übertrugen die Richter die Entscheidung über die Impfung an den Vater, unter der Bedingung, dass Biontech gespritzt wird. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren wird eine Impfung mit Biontech von der Stiko empfohlen.

Das Gericht urteilte auch, ein Elternteil dürfe auch dann eine Impfung anordnen, wenn die Kinder sich keine eigene Meinung über die Chancen und Risiken bilden könnten, weil sie von einem Elternteil eingeschüchtert würden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

(mabu/dpa)
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