Gericht in Oldenburg Corona-Schnelltest an Schule ist keine Körperverletzung

Oldenburg · Eine Mutter aus Aurich hatte einen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wegen Körperverletzung angezeigt. Ihr Kind und dessen Klassekameraden hatten zuvor Kontakt zu einem positiv getesteten Kind.

 Ein Schüler der Abschlussklasse führt einen Corona-Schnelltest durch. (Symbolfoto)

Ein Schüler der Abschlussklasse führt einen Corona-Schnelltest durch. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ein Corona-Schnelltest in der Schule ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg keine Körperverletzung. Der 1. Strafsenat verwarf den entsprechenden Antrag einer Mutter aus dem ostfriesischen Aurich, wie das Gericht am Donnerstag zu einem Beschluss vom 10. Mai mitteilte (Az. 1 Ws 141/21). Der Antrag der Frau sei aus formellen Gründen unzulässig, aber auch in der Sache unbegründet. Es liege kein hinreichender Tatverdacht einer Körperverletzung im Amt vor - der Schnelltest sei zulässig gewesen. Tests seien insgesamt verhältnismäßig, um eine große Zahl von Menschen vor einer möglichen Infektion zu schützen.

Im vorliegenden Fall hatten das Kind der Frau aus Aurich und Klassenkameraden der 4. Klasse Kontakt zu einem positiv getesteten Kind. Das Gesundheitsamt sorgte daher am nächsten Morgen in der Klasse für Schnelltests. Die Mutter allerdings zeigte den Angaben zufolge den zuständigen Mitarbeiter des Gesundheitsamts wegen Körperverletzung im Amt an. Sie legte auch ein Attest einer Ärztin vor, wonach ihr Kind unter anderem eine schwere psychische Traumatisierung wegen Tests erlitten haben soll.

Die Staatsanwaltschaft Aurich lehnte die Strafverfolgung ab, weil kein hinreichender Tatverdacht für eine Körperverletzung vorliege. Die Frau legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ein, die die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Aurich aber bestätigte. Dann rief die Mutter das Oberlandesgericht an, wo sie ebenfalls scheiterte.

Der hartnäckige Versuch könnte sich jedoch für die Beteiligten anders entwickeln als geplant. Denn die Richter sahen einen Anfangsverdacht gegen die Allgemeinärztin, die dem Kind per Attest eine angebliche schwere psychische Traumatisierung bescheinigt hatte. Der Beweiswert des Dokuments sei "denkbar gering", erklärte das OLG. Es sei "mehr als fraglich", wie die Medizinerin im Rahmen eines einzelnen Termins eine derartige Diagnose habe stellen können. Vielmehr begründe der Vorgang zumindest einen Anfangsverdacht wegen des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses.

Laut Gericht war zunächst offen, ob die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen die Allgemeinärztin einleitet. Dies bleibe noch abzuwarten, erklärten die Richter.

(chal/dpa)
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