Gerichtsentscheid in Münster Quarantäne nach Rückreise aus Südafrika rechtens

Münster · Reiserückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten wie Südafrika haben weiterhin eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag entschieden.

 Das Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts und Verfassungsgerichtshofes. (Symbolfoto)

Das Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts und Verfassungsgerichtshofes. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Bernd Thissen

Damit lehnte das Gericht den Antrag eines Ehepaares aus Netphen im Siegerland gegen die NRW-Coronaeinreiseverordnung ab. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 531/21.NE).

Als Virusvarianten-Gebiete gelten Staaten oder Regionen außerhalb Deutschlands, von denen bei der Einreise ein besonders hohes Infektionsrisiko ausgeht. Nach Festlegung des Robert Koch-Instituts gilt das auch für Südafrika mit einer dort gefundenen Variante des Coronavirus. Bei anderen Risikogebieten besteht eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, die durch einen negativen Test auch beendet werden kann.

Besonders strenge Schutzmaßnahmen durch das Land seien gerechtfertigt, entschied das OVG. Es sei unstrittig, dass mit der Einreise aus diesen Gebieten Gefahren für das Infektionsgeschehen verbunden seien. Durch das Freitesten oder eine verkürzte Quarantäne bestünden Restrisiken, die das Land zu Recht reduzieren wolle, heißt es in der Mitteilung.

(chal/dpa)
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