Genesen, geimpft, geboostert Wann läuft welcher Status ab?

Düsseldorf · Genesen, geimpft oder geboostert - der Status ist entscheidend, um ins Restaurant oder ins Kino gehen zu können, oder ob man in ein Land einreisen darf. Wie lange welche Nachweise ihre Gültigkeit haben, ist oft nicht klar. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Corona-Pandemie: Was Geimpfte und Ungeimpfte jetzt wissen müssen
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Das müssen Geimpfte und Ungeimpfte jetzt wissen

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Foto: dpa-tmn/Wolfgang Kumm

Wer gerade keinen Impf- oder Genesenennachweis hat, muss auf viel verzichten. Denn bei den meisten Freizeitaktivitäten, in Restaurants, Bars, Museen oder Theatern und Kinos, aber auch teilweise im Einzelhandel werden nur Geimpfte oder Genesene (2G) reingelassen. Ergänzend kann sogar ein Test oder ein Nachweis über eine dritte Impfung fällig werden (2G+). Auch für Reisen ins Ausland ist der Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Der Status kann allerdings nach mehreren Monaten ablaufen. Geimpfte und Genesene müssen also Fristen im Auge behalten.

Wann läuft der Genesenenstatus ab?

Je mehr Menschen sich mit der ansteckenderen Omikron-Variante infizieren, desto mehr Genesene dürfte es bald auch geben. Festgelegt wurde nun eine kürzere Zeitspanne dafür, wie lange man als genesen gilt. „Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“, schrieb das Robert-Koch-Institut (RKI). Genesennachweise gelten also nur noch für maximal drei Monate - laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wer genesen ist und sich zwei Mal hat impfen lassen. gilt als geboostert.

Wann läuft der Impfstatus nach zwei Impfungen ab?

Nach zwei Impfungen gilt man als grundimmunisiert. In Deutschland ist man 14 Tage nach erhalt der zweiten Einzeldosis „vollständig geimpft“. Die Ständige Impfkommission empfiehlt allerdings eine Auffrischimpfung drei Monate nach der Grundimmunisierung. Damit wolle man schwere Krankheitsverläufe vermeiden. 

Wer reisen möchte und noch keine dritte Impfung erhalten hat, der muss wieder aufpassen. Denn die Europäische Union hat sich darauf verständigt, dass die EU-Impfnachweise seit dem 1. Februar ohne Auffrischungsimpfung nur noch rund neun Monate (270 Tage) gültig sind. Nach Ablauf dieser Frist werden Menschen ohne diesen zusätzlichen Schutz bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt. Das bedeutet in der Regel, dass sie bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU einen aktuellen negativen Test brauchen oder sogar in Quarantäne müssen. „Dies spiegelt den nachlassenden Schutz des Impfstoffs wieder und unterstreicht, wie wichtig eine Auffrischung ist“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten harmonisiert, heißt es von Seiten der EU-Kommission. Wie lange die Grundimmunisierung in den jeweiligen Ländern - etwa für Restaurantbesuche oder Veranstaltungen - anerkannt wird, kann sich jedoch weiterhin unterscheiden.

Wie lange gilt der Impfnachweis mit Booster-Impfung?

Mit der Auffrischimpfung gilt man ebenfalls als vollständig geimpft und das vorläufig auf unbestimmte Zeit. In der CovPass-App und der Corona-Warn-App ist zwar ein Ablaufdatum von zwölf Monaten hinterlegt. Das hat aber nur technische Gründe und - zumindest zunächst - rechtlich keine Relevanz. 

Was gilt für Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden?

Jeder, der einmalig mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde, benötigt für einen vollständigen Impfschutz eine zweite Dosis eines anderen Impfstoffs - und das frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung. Um eine Auffrischungsimpfung in Deutschland nachweisen zu können, werden auch bei Johnson & Johnson drei Impfungen benötigt. Die Auffrischungsimpfung ist ohne Wartezeit sofort gültig.

(mit dpa)
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