Corona-Ausbruch in Garmisch-Partenkirchen "Es wird schwierig, der Frau nachzuweisen, dass sie Menschen infiziert hat“

Düsseldorf/München · Eine Frau soll in Garmisch-Partenkirchen Menschen mit dem Coronavirus angesteckt haben, obwohl sie in Quarantäne sein sollte. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen sie. Ein Kölner Rechtsanwalt bewertet den Fall.

Corona Testzentrum in Garmisch-Partenkirchen.

Corona Testzentrum in Garmisch-Partenkirchen.

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Nach dem heftigen Corona-Ausbruch im oberbayerischen Ferienort Garmisch-Partenkirchen hat die Staatsanwaltschaft München nun ein Ermittlungsverfahren gegen eine 26-jährige Frau eingeleitet. In dem Verfahren soll nun geprüft werden, ob die junge Frau tatsächlich mehrere Menschen mit dem Coronavirus angesteckt hat.

„Wir ermitteln wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung“, sagt Andrea Mayer von der Staatsanwaltschaft München II. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen geht davon aus, dass der aktuelle Ausbruch im Ort vor allem auf die mutmaßliche Superspreaderin zurückzuführen ist. Die 26-Jährige soll in der vergangenen Woche durch verschiedene Kneipen gezogen sein, obwohl sie Krankheitssymptome hatte und eigentlich in Quarantäne auf die Ergebnisse ihres Corona-Tests warten sollte.

Sollte die Frau strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. „Es dürfte aber schwierig werden, der Frau im Laufe des Ermittlungsverfahrens nachzuweisen, dass sie tatsächlich mehrere Menschen infiziert hat“, erklärt der Kölner Strafverteidiger Bernhard Scholz auf Anfrage unserer Redaktion. „Theoretisch kann jeder andere, der das Virus in sich getragen hat, andere angesteckt haben. Möglicherweise auch jemand, der gar nicht wusste, dass er infiziert ist, weil er noch keine Symptome hatte.“

In den vergangenen Tagen war in verschiedenen Medien darüber spekuliert worden, ob man der jungen Frau sogar gefährliche Körperverletzung vorwerfen könne. Hier liegt das Strafmaß bei mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.  Rechtsanwalt Scholz sagt: „Dafür müsste die Frau aber vorsätzlich gehandelt haben. Sie wusste aber offenbar noch gar nicht, dass ihr Test positiv ist – diese Information lag ihr noch nicht vor. Theoretisch hätte der Test also auch negativ ausfallen können.“ Die Quarantäne, gegen die sie verstoßen habe, sei als reine Vorsichtsmaßnahme verhängt worden. Auch die Tatsache, dass die Frau bereits Symptome gespürt hatte, ändere strafrechtlich daran nichts. „Dass es alles andere als klug und sicherlich verantwortungslos ist, mit Symptomen und während man auf das Testergebnis wartet, auszugehen, ist natürlich klar“, sagt Scholz.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag auch ordnungsrechtliche Konsequenzen für die mutmaßliche Verursacherin gefordert. „Garmisch-Partenkirchen ist ein Musterfall für Unvernunft“, sagte er. Der Fall sei ein Beispiel dafür, wie schnell sich Corona-Infektionen verbreiten könnten. „Dieser Leichtsinn muss auch Konsequenzen haben.“ Es sei deshalb sinnvoll, mit entsprechend „hohen Bußgeldern“ zu agieren. In Bayern können bei Quarantäne-Verstößen bis zu 2000 Euro fällig werden.

Unterdessen lassen sich in Garmisch-Partenkirchen zahlreiche Menschen auf das Coronavirus testen. In den vergangenen sieben Tagen gab es nach Angaben des Landesamts im Landkreis 49 neue Corona-Fälle.

Die US-Amerikanerin, die in Garmisch-Partenkirchen lebt, war nach Angaben des Garmischer Landratsamts Ende August aus einem Urlaub in Griechenland zurückgekehrt. Es ist unklar, ob sie sich in Griechenland oder erst nach ihrer Rückkehr in Deutschland angesteckt hat. Sie arbeitet in einem Hotel für US-Streitkräfte und deren Familien. Die Unterkunft wurde am Montag für zwei Wochen geschlossen, nachdem mehr als 20 Beschäftigte positiv getestet wurden, wie das Hotel auf seiner Homepage mitteilte.

(mit dpa)
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