Sport in der Pandemie Diese Regeln gelten in NRW für die Öffnung von Fitnessstudios

Düsseldorf · Mit den sinkenden Infektionszahlen darf in fast allen Fitnessstudios im Land NRW wieder trainiert werden. Je nach erreichter Inzidenzstufe sind unterschiedliche Aktivitäten wieder erlaubt. Ein Überblick.

Ab der Inzidenzstufe 2 ist Sport auch in Fitnessstudios wieder erlaubt.

Ab der Inzidenzstufe 2 ist Sport auch in Fitnessstudios wieder erlaubt.

Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Monatelang konnte in den Fitnessstudios in NRW nicht trainiert werden. Jetzt dürfen sie in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten (außer Hagen und Bonn, Stand 10.6.) wieder öffnen. Für die Öffnungen sieht die aktuelle NRW-Corona-Schutzverordnung einen Stufenplan vor, der sich nach den jeweiligen Inzidenzwerten richtet.

Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt dauerhaft, das heißt an fünf Tagen infolge, unter einer Inzidenz von 50 liegt, gilt die Inzidenzstufe 2. Ab dieser Stufe dürfen auch Fitnessstudios ihre Innenräume wieder für getestete, genesene oder vollständig geimpfte Sportlerinnen und Sportler öffnen. Außerdem muss die Kontaktnachverfolgung sichergestellt sein. Allerdings gibt es noch Einschränkungen fürs Training: Erlaubt ist der kontaktfreie Sport unter Einhaltung des Mindestabstands sowie Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen. Auf hochintensives Ausdauertraining, wie etwa Indoor-Cycling oder HIIT, muss noch verzichtet werden. Auch die Duschen und Umkleideräume können benutzt werden, wenn es ein entsprechendes Hygienekonzept nach der aktuell gültigen NRW-Corona-Schutzverordnung vorliegt. Dazu zählt unter anderem, dass die Sanitär- und Kontaktflächen regelmäßig und gemäß der Auflagen des Infektionsschutzgesetzes gereinigt werden.

Weitere Öffnungen sind ab der Inzidenzstufe 1 möglich. Die gilt, wenn die 7-Tage Inzidenz des Kreises oder der kreisfreien Stadt dauerhaft unter 35 liegt. Dann darf, mit Kontaktrückverfolgung und unter Einhaltung der 3G-Regelung (geimpft, getestet, genesen), der Kontaktsport in den Innenräumen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Außerdem kann auch wieder hochintensives Ausdauertraining absolviert werden, allerdings nur mit maximal 15 Personen, unter Einhaltung des Mindestabstands und wenn sichergestellt ist, dass der Raum vollständig gelüftet werden kann. Alternativ kann auch ein viruzidwirkender Luftfilter eingesetzt werden. Aktuell befinden sich rund zwei Drittel aller Kreise und kreisfreien Städte in dieser Öffnungsstufe.

Wenn die Inzidenz in ganz NRW dauerhaft unter 35 liegt, muss laut Corona-Schutzverordnung beim Besuch des Fitnessstudios kein negativer Test bzw. kein Impfnachweis oder Nachweis über eine überstandene Infektion mehr vorgelegt werden. Dies könnte ab Freitag (11. Juni) der Fall sein, denn seit dem 4. Juni unterschreitet NRW die Marke von 35.

Muss im Fitnessstudio eine Maske getragen werden? Laut der Corona-Schutzverordnung: ja. Allerdings kann die Maske „während einer [...] zulässigen Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist,“ abgelegt werden. Davon abgesehen können die Fitnessstudios für ihre Häuser eigene Regeln aufstellen. Welche in den jeweiligen Studios gelten, sollte vor dem Besuch beim jeweiligen Fitnessstudio erfragt werden.

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