Lockerung durch Impfung Ethikrat findet Aufhebung von Beschränkungen für Geimpfte falsch

Berlin · Lockerungen sollen wenn für alle kommen - doch der Ethikrat sieht Masken- und Abstandspflicht weiterhin für längere Zeit gegeben, wie er in einer Pressekonferenz bekannt gibt.

 Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, bei der Pressekonferenz zum Thema „Sonderregelungen für Geimpfte“.

Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, bei der Pressekonferenz zum Thema „Sonderregelungen für Geimpfte“.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Der Deutsche Ethikrat sieht mögliche Erleichterungen für Menschen mit einer Corona-Schutzimpfung momentan kritisch. Derzeit solle es wegen "der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität" der Geimpften "keine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen" geben, urteilte das Expertengremium in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Die derzeit geltenden allgemeinen Freiheitsbeschränkungen sollten mit dem Fortschreiten des Impfprogramms dann aber für alle Bürgerinnen und Bürger schrittweise zurückgenommen werden.

Einen gewissen Entscheidungsspielraum bei einer Sonderbehandlung von Geimpften will der Ethikrat privaten Anbietern von Veranstaltungen einräumen. Der Rat stellte fest, dass solche Veranstalter "grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung sind, mit wem sie einen Vertrag schließen". Das umfasse "prinzipiell auch die Möglichkeit, nach dem Impfstatus ihrer Gegenüber zu differenzieren" - dies würde also bedeuten, dass Geimpfte anders behandelt werden dürfen als nicht Geimpfte.

Aber auch hier sollen nach Vorstellung des Ethikrats Grenzen gelten: Einschränkungen der Vertragsfreiheit privater Anbieter könnten dann gerechtfertigt sein, "wenn der Zugang zu ihren Angeboten für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich ist".

Die Isolationsmaßnahmen in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen sollten für geimpfte Menschen mit fortschreitendem Impfprogramm allerdings "schnellstmöglich aufgehoben werden", heißt es in den Empfehlungen des Ethikrates weiter.

Als Maßstab für die Rücknahme der derzeit geltenden allgemeinen Beschränkungen sollten primär die Hospitalisierungszahlen sowie schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle herangezogen werden, konstatiert der Ethikrat weiter. Die reinen Infektionszahlen sollten dabei keine Rolle spielen.

Wenn allgemeine staatliche Freiheitsbeschränkungen zurückgenommen würden, müssten Menschen mit hohem individuellen Risiko weiter geschützt werden und bei der "notwendige weitere Selbstisolation" unterstützt werden. Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske und zum Einhalten von Abständen könnten noch länger aufrecht erhalten werden, weil die damit verbundenen Belastungen relativ gering seien.

(june/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort