Duisburg, Krefeld, Kreis Mettmann In mindestens 17 NRW-Kommunen bleiben Schüler im Distanzunterricht

Düsseldorf · Es bleibt chaotisch an den Schulen in NRW: Nachdem das Land am Freitag mitteilte, dass 13 Kommunen auch am Montag beim Distanzunterricht bleiben, sind am Wochenende weitere Städte hinzugekommen.

 Ein Schüler sitzt in seinem Zimmer am Schreibtisch und erledigt Aufgaben im Rahmen des Homeschoolings. (Symbolfoto)

Ein Schüler sitzt in seinem Zimmer am Schreibtisch und erledigt Aufgaben im Rahmen des Homeschoolings. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Jonas Güttler

In mindestens 17 Kommunen mit einer hohen Sieben-Tage-Inzidenz bleiben die Schüler auch in der kommenden Woche im Distanzunterricht. Lediglich die Abschlussklassen dürften zum Präsenzunterricht in die Schulen, teilte die Landesregierung am Freitagabend mit. Das Land habe nun für die betroffenen Kommunen mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 200 per Landesverordnung eine Vorgabe geschaffen, die den noch ausstehenden geplanten bundeseinheitlichen Regelungen entspricht, heißt es in der Mitteilung.

Nach Ministeriumsangaben bleiben in folgenden Städten und Kreisen die Schulen weiterhin geschlossen: Duisburg, Kostenpflichtiger Inhalt Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld, Märkischer Kreis, Mülheim an der Ruhr, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Stadt Remscheid, Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Solingen, Kreis Unna , die Stadt Wuppertal und der Kreis Mettmann. Hier sprach sich das Ministerium erst am Samstag um 23.53 Uhr für den Distanzunterricht aus, nachdem am Freitag noch eine andere Entscheidung gefallen war. Die Eltern sollen am Sonntag informiert werden. Dortmund und der Kreis Gütersloh haben wegen hoher Coronazahlen mit Billigung des Schulministeriums nun ebenfalls den Start in den Präsenz-Schulunterricht ausgesetzt. Außerdem beantragte die Stadt Bonn beim Land Schulschließungen und teilte am Samstagabend mit, dass es schon ab Montag in allen Schulen, ausgenommen Abschlussklassen und Qualifikationsphasen der gymnasialen Oberstufe, Distanzunterricht geben wird.

Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte für die Woche nach den Osterferien zunächst überraschend mitgeteilt, dass die Schulen wieder in den Distanzunterricht gehen sollen. Vom kommenden Montag an sollen die Schulen wieder in den Wechselmodus mit Distanz- und Präsenztagen gehen, sofern die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 200 liegt.

Das konkrete Verfahren werde laut Mitteilung durch eine Ergänzung der Coronabetreuungsverordnung geregelt: „Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt künftig die Grenze einer 7-Tages-Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, stellt das Gesundheitsministerium dies durch eine Allgemeinverfügung fest und bestimmt darin den Tag, ab dem Distanzunterricht stattfindet.“ Dies sei im Regelfall ab dem zweiten Tag nach Feststellung der Fall. Sinkt der Inzidenzwert an mindestens drei Tagen unter 200, wird der Wechselunterricht zum nächsten Wochenbeginn wieder aufgenommen.

Die Opposition hatte Gebauer vor der Entscheidung noch Chaos vorgeworfen. Die unklare Lage zum Thema Distanzunterricht ab Montag in Kommunen, die über oder nahe einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 liegen, sei „eine Zumutung für alle Beteiligten“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Sigrid Beer. „Dass Kommunen und Kreise in kürzester Zeit die 200er Inzidenzschwelle überschreiten werden, war absehbar.“

Auch der SPD-Abgeordnete Jochen Ott übte scharfe Kritik. „Entgegen der Ankündigungen von Schulministerin Gebauer handelte es sich eben nicht um eine automatische Notbremse, die bei einem entsprechenden Überschreiten der 200er-Grenze gezogen werden muss. Das hat erneut für viel Verwirrung und Unruhe im Schulbetrieb gesorgt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion laut Mitteilung.

Nach Angaben eines Sprechers laufen - unabhängig von der jetzt veröffentlichten Allgemeinverfügung - weiterhin die üblichen Abstimmungen zwischen dem NRW-Gesundheitsministerium und den Kreisen und kreisfreien Städten, die Distanzunterricht auf eigenen Wunsch beabsichtigen.

(chal/bsch/dpa)
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