Großer Andrang bei Apotheken So läuft der Start des digitalen Impfpasses in NRW

Düsseldorf · Am Start des digitalen Impfpasses beteiligen sich ein Viertel der Apotheken im Rheinland. Nicht alles läuft rund: Die Suchmaschine war zeitweise überlastet – und eine Patienten-Gruppe wurde von der Politik vergessen. Wir klären die wichtigsten Fragen zum digitalen Impfnachweis.

Der Ansturm auf die Apotheken ist groß: Schon am ersten Tag ließen sich Zehntausende Bürger im Rheinland einen digitalen Impfausweis ausstellen. „Die Nachfrage der Kunden nach dem digitalen Impfpass ist groß. Schon jetzt bieten rund 25 Prozent der Apotheken in NRW diesen Service an. Am Ende dürften sich 90 Prozent der Apotheken beteiligen, so dass wir eine sehr gute Abdeckung erreichen“, sagte Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein, unserer Redaktion. Bis 11 Uhr waren bereits bundesweit 140.000 Zertifikate ausgestellt. „Das bedeutet für NRW dass wir davon ausgehen dass wir bis heute Abend fast 200.000 Zertifikate ausstellen können“, so Preis weiter.

Der Deutsche Apothekerverband bietet unter https://www.mein-apothekenmanager.de eine Übersicht über die Apotheken an, die sich beteiligen. So kann der Bürger ermitteln, wo in seiner Nähe eine Apotheke bei der Aktion mitmacht. Die Zugriffe auf die Seite waren zeitweise so hoch, dass sie nicht erreichbar war. „Das zeigt das große Interesse“, so Preis.

Der digitale Impfpass ist die Eintrittskarte in die Freiheit: Mit ihm können Bürger in der ganzen EU nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Der Nachweis kann von Ärzten, Impfzentren und Apotheken ausgestellt werden. Er wird in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App gespeichert, den sich der Bürger auf das Handy lädt. Für jede Impfung erhält der Bürger einen Nachweis in Form eines QR-Codes ausgedruckt. Wenn er beide QR-Codes per Handy einscannt, weist die App ihn als vollständig geimpft aus. Beim Impfstoff von Johnson&Johnson, der mit einer Dosis auskommt, gibt es nur einen QR-Code. Und so funktioniert das Ganze:

  • Geimpfte aus Praxen Menschen, die von ihrem Arzt bereits vollständig geimpft sind, können ihren gelben Impfpass in der Apotheke umtragen lassen. Die Apotheken-Mitarbeiter übertragen die Daten und senden sie an das Robert-Koch-Institut, das sendet umgehend einen QR-Code zurück, den die Apotheken-Mitarbeiter den Kunden ausdrucken. „Das System läuft sehr stabil“, sagte Verbandschef Preis. „Das Ganze dauert mit Beratung rund zehn Minuten, die Bürger haben viele Fragen. Wir haben heute schon viele Menschen glücklich machen können, die mit ihren beiden QR-Codes die Apotheke verlassen.“ Auch wer im Krankenhaus oder von mobilen Teams geimpft wurde, kann sich mit seinem gelben Impfpass und dem Personalausweis an die Apotheke wenden.
  • Geimpfte aus Impfzentren Bürger, die bereits zweimal im Impfzentrum geimpft wurden, müssen nichts veranlassen, betont das NRW-Gesundheitsministerium. „All diejenigen, die ihre Impftermine im Impfzentrum hatten, sollten nun nicht sofort die nächste Apotheke oder Praxis aufsuchen, um den QR-Code zu erhalten. Das ist nicht nötig. Bis Ende des Monats haben alle, die das betrifft, automatisch ihren QR-Code im Briefkasten“, verspricht Minister Karl-Josef Laumann (CDU). Zugleich baut das Ministerium vor: Für den Fall, „dass Personen, die bereits im Impfzentrum geimpft worden sind, bis zum Beginn der Sommerferien keine Post mit dem QR-Code erhalten, ist davon auszugehen, dass die notwendigen Daten für den Versand im Impfzentrum nicht vorlagen.“ Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits erklärte, dass die Impfzentren nicht immer alle nötigen Angaben hätten.
  • Bürger, die erst noch geimpft werden Wenn sie im Impfzentrum geimpft werden, erhalten sie den QR-Code vor Ort ausgehändigt. Jedenfalls sollen die Impfzentren „in den kommenden Tagen“ eingebunden werden, so das Ministerium. Bürger, die in Arztpraxen geimpft werden, sollen künftig dort ebenfalls ihren QR-Code erhalten. Noch aber steht die Technik nicht, dazu ist eine Anpassung der Praxisverwaltungssysteme nötig. „In den Praxen wird das Ausstellen des Zertifikats nicht vor Ende Juni möglich sein“, erklärte Frank Bergmann, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Jeder, der in der Praxis geimpft wird, kann mit seinem Impfheft auch in die Apotheke gehen und den Nachweis umtragen lassen.
  • Vergessene Bürger Eine Gruppe Menschen ist hingegen von den Machern der App vergessen worden: Menschen, die mit Corona infiziert waren und dann wie empfohlen eine Impfung erhalten. Das konnten schon am Montag einzelne Bürger im Impfzentrum Düsseldorf erleben. „Ein ungelöstes Problem sind noch Bürger, die an Corona erkrankt waren und nun eine Impfung erhalten. Das wird von den Apps leider nicht als vollständig geimpft anerkannt“, sagt Apotheker Preis. „Betroffene müssen weiter ihren Genesen-Nachweis auf Papier vorzeigen.“ Das gelbe Impfheft bleibt ohnehin gültig.
  • Was bringt der Pass? Mit dem digitalen Impfpass kann man bei Reisen, beim Besuch von Veranstaltungen, Restaurants oder Geschäften nachweisen, dass man vollständig geimpft ist. Das ist zum Beispiel nötig, falls die Inzidenzen wieder hochgehen und Beschränkungen greifen. Die Unternehmen oder Behörden haben eine zweite App (CovPass-Check): Damit können sie den Impfstatus ähnlich wie den Barcode eines Bahntickets scannen.
  • Welche Angaben enthält der digitale Impfnachweis? „Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum“, betont das Ministerium. Er wird nur ausgestellt, wenn der Bürger den vollen Impfschutz hat. „Eine Erstimpfung reicht nicht, vor allem mit Blick auf in Indien verbreitete Delta-Variante ist ein voller Impfschutz wichtig“, hatte Spahn erklärt. Daher werde es das Zertifikat nur bei vollständiger Impfung geben. Das sind in der Regel zwei Dosen, bei Johnson&Johnson reicht eine Dosis.
  • Was ist, wenn ich eine Mischimpfung habe? „Das spielt keine Rolle“, so Spahn. „Der Pass dokumentiert den vollen Impfschutz, egal wie er entstanden ist.“ Damit sei es auch unerheblich, ob man beide Dosen von Astrazeneca erhalten habe oder eine Dosis von Astrazeneca und eine von Biontech. Der Umgang mit Mischimpfungen (heterologe Impfungen) ist damit nun geklärt.
  • Was ist, wenn ich im Ausland mit einem anderen Impfstoff geimpft wurde? Zunächst werden in dem digitalen Pass nur Impfungen mit Vakzinen berücksichtigt, die in der EU zugelassen sind. Das sind derzeit die Stoffe von Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson&Johnson. „Wir führen Gespräche mit anderen Ländern, vielleicht kann man deren Impfstoffe später gleichstellen“, hatte Spahn erklärt. So ist etwa der russische Impfstoff Sputnik in der EU noch nicht zugelassen.
  • Wie soll Missbrauch verhindert werden? Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist gegebenenfalls ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen, betonte das Ministerium. Der digitale Impfnachweis sei zudem kryptographisch vor Veränderungen geschützt. Zugleich betont das Ministerium: „Die Fälschung von Impfpässen ist strafbewehrt. Das gilt für analoge wie für digitale Impfdokumente.“ Dem Nutzer drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Für die Fälscher selbst droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
  • Wo werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert? Das Ministerium betont: „Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht.“ Eine dauerhafte Speicherung sei nur auf den Smartphones der Nutzer vorgesehen. Anders als in anderen Ländern gibt es auch kein zentrales nationales Impfregister. Das finden Datenschützer gut, doch es macht vieles wie das nachträgliche Ausstellung von Impfzertifikaten auch schwerer.
  • Wie werden die Impfpässe von Kindern gespeichert? Eltern können die Nachweise der Kinder auf ihrem Smartphone haben. „Digitale Impfnachweise von Kindern oder Partnern können zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden“, heißt es dazu vom Bundesgesundheitsministerium.
  • Muss man einen digitalen Impfpass haben? Nein. Er ist ein Angebot der Bundesregierung. Das gelbe Impfheft oder der weiße Impfausweis bleiben weiterhin gültig.
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