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Aussteller, Kosten, Zweitimpfung Die 13 wichtigsten Fragen zum digitalen Impfpass
Düsseldorf · Die Apps für den digitalen Impfpass stehen bereit. Am Montag starten erste Apotheken mit dem Umschreiben der gelben Hefte. Doch im Rheinland sind die Impfzentren erst Ende des Monats startklar, die Praxen noch später.
10.06.2021
, 14:26 Uhr
Er ist die Eintrittskarte in die Freiheit: Mit dem digitalen Impfpass können Bürger in der ganzen EU nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. In Deutschland geht der Pass nun an den Start, die Apps stehen bereit. „Jetzt geht es los, Schritt für Schritt werden Ärzte und Apotheken angeschlossen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag. Mit Blick auf die Kritik der Ärzte mahnte er: „Bitte nicht Montag alle in die Apotheke oder Praxis stürmen.“
- Wie funktioniert der digitale Impfnachweis? Der Nachweis kann von Ärzten, Impfzentren und Apotheken ausgestellt werden. Sie geben die Daten ein und erzeugen als Zertifikat einen QR-Code. Diesen kann der Bürger mit dem Handy abfotografieren und in einer App speichern. Er erhält den Barcode auch als Papierausdruck, um ihn später einscannen. Dafür muss der Nutzer eine entsprechende App auf sein Handy laden: die Corona-Warn-App oder die CovPass-App. Beide können von nun an kostenlos aus den App-Stores von Apple und Android geladen werden.
- Welche Angaben enthält der digitale Impfnachweis? „Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum“, betont das Ministerium. Er wird nur ausgestellt, wenn der Bürger den vollen Impfschutz hat. „Eine Erstimpfung reicht nicht, vor allem mit Blick auf in Indien verbreitete Delta-Variante ist ein voller Impfschutz wichtig“, betonte Spahn. Daher werde es das Zertifikat nur bei vollständiger Impfung geben. Das sind in der Regel zwei Dosen, bei Johnson&Johnson reicht eine Dosis.
- Was ist, wenn ich eine Mischimpfung habe? „Das spielt keine Rolle“, sagt Spahn. „Der Pass dokumentiert den vollen Impfschutz, egal wie er entstanden ist.“ Damit sei es auch unerheblich, ob man beide Dosen von Astrazeneca erhalten habe oder eine Dosis von Astrazeneca und eine von Biontech. Der Umgang mit Mischimpfungen (heterologen Impfungen) ist damit nun geklärt.
- Was ist, wenn ich im Ausland mit einem anderen Impfstoff geimpft wurde? Zunächst werden in dem digitalen Pass nur Impfungen mit Vakzinen berücksichtigt, die in der EU zugelassen sind. Das sind derzeit die Stoffe von Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson&Johnson. „Wir führen Gespräche mit anderen Ländern, vielleicht kann man deren Impfstoffe später gleichstellen“, erklärte Spahn. So ist etwa der russische Impfstoff Sputnik in der EU noch nicht zugelassen. Manche haben sich aber in Russland damit impfen lassen.
- Was macht man mit dem digitalen Impfnachweis? Mit dem Zertifikat kann man bei Reisen, beim Besuch von Veranstaltungen, Restaurants oder Geschäften nachweisen, dass man vollständig geimpft ist. Das ist zum Beispiel nötig, falls die Inzidenzen wieder hochgehen und Beschränkungen greifen. Die Unternehmen oder Behörden haben eine zweite App (CovPass-Check): Damit können sie den Impfstatus ähnlich wie den Barcode eines Bahntickets scannen. Veranstalter, Händler oder Gastronomen können sich diese App herunterladen. Sie prüft, ob das Zertifikat von einer autorisierten Stelle erstellt wurde und ob die Zweitimpfung mindestens zwei Wochen her ist, wie IBM-Projektleiter Ronald Fritz erläutert. IBM hat zusammen mit dem Kölner Unternehmen Ubirch den digitalen Pass entwickelt.
- Wie bekomme ich den Pass, wenn ich erst noch geimpft werde? Künftig sollen die Impfzentren und Ärzte, die mitmachen, den Patienten das Zertifikat mitgeben. Allerdings müssen sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen dabei noch gedulden: „Der Ausdruck der E-Zertifikate in den Impfzentren wird voraussichtlich erst Ende Juni möglich sein. Hierzu laufen noch Abstimmungen mit dem NRW-Gesundheitsministerium und den für die Entwicklung zuständigen Unternehmen“, erklärte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV).
- Wann geben Ärzte im Rheinland die Zertifikate aus? Vor Mitte Juli dürfte das nichts werden. „Um den Aufwand für die Arztpraxen möglichst gering zu halten, ist das Ausstellen der Impfzertifikate direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) geplant“, erklärte die KV. So können die Patientendaten aus dem PVS für das Zertifikat genutzt werden. Die Bundesregierung habe die PVS-Hersteller aufgefordert, mit dem Software-Update bis Ende Juni (spätestens zum 12. Juli) ein entsprechendes Modul bereitzustellen, erklärt die KV und betont: „Vorher werden die nordrheinischen Arztpraxen keine Zertifikate mit QR-Code erstellen können.“
- Was ist, wenn ich schon geimpft bin? Das kommt darauf an, wo die Impfung stattgefunden hat. „Alle diejenigen, die im Impfzentrum bereits ihre Zweitimpfung erhalten und ihren Termin über die KV Nordrhein oder die Kommunen gebucht haben, bekommen ihr E-Zertifikat automatisch in den nächsten Wochen per Post zugeschickt“, erklärte die KV Nordrhein. „Über den darinstehenden QR-Code können die Daten in die dafür vorgesehenen Apps wie CovPass oder die Corona-Warn-App hochgeladen werden.“ Bundesweit sind bereits 20 Millionen Menschen vollständig geimpft. Wer hingegen bei einem niedergelassenen Arzt geimpft wurde, geht am besten zu einer Apotheke, die den Umschreibservice anbietet. Theoretisch kann man sich später auch an die Praxis wenden, in der man geimpft wurde. Allerdings winken die Praxen wegen der Bürokratie ab.
- Wie läuft das in der Apotheke? Die Bürger gehen mit ihrem Papier-Heft zur Apotheke. Dort geben die Mitarbeiter die Daten ein und senden diese an das Robert-Koch-Institut, das wiederum den QR-Code zurückschickt. Dafür erhalten die Apotheken eine Vergütung von 18 Euro. Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein, sagt: „Zum Start am Montag werden es noch nicht so viele Apotheken sein, weil die Apotheken noch technische, personelle und zum Teil auch räumliche Voraussetzungen schaffen müssen. Aber ein Teil wird auf jeden Fall dabei sein.“ Er erwartet, dass jede Apotheke potenziell 1000 Nachweise ausstellt.
- Wie soll Missbrauch verhindert werden? Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist gegebenenfalls ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen, betonte das Ministerium. Der digitale Impfnachweis sei zudem kryptographisch vor Veränderungen geschützt. Zugleich betont das Ministerium: „Die Fälschung von Impfpässen ist strafbewehrt. Das gilt für analoge wie für digitale Impfdokumente.“ Dem Nutzer drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Für die Fälscher selbst droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
- Wo werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert? Das Ministerium betont: „Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht.“ Eine dauerhafte Speicherung sei nur auf den Smartphones der Nutzer vorgesehen. Anders als in anderen Ländern gibt es auch kein zentrales nationales Impfregister. Das finden Datenschützer gut, doch es macht vieles wie das nachträgliche Ausstellung von Impfzertifikaten auch schwerer.
- Wie werden die Impfpässe von Kindern gespeichert? Eltern können die Nachweise der Kinder auf ihrem Smartphone haben. „Digitale Impfnachweise von Kindern oder Partnern können zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden“, heißt es dazu vom Ministerium.
- Muss man einen digitalen Impfpass haben? Nein. Er ist ein Angebot der Bundesregierung. Das gelbe Impfheft oder der weiße Impfausweis bleiben weiterhin gültig.