Umfrage Bevölkerung ist in der Impfpflicht-Debatte geteilter Meinung

Berlin · Während Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die partielle Impfpflicht nicht umsetzen will, ist Bundesgesundheitsminister Lauterbach weiter dafür. Auch aus anderen Ländern und zuletzt von der Grünen-Parteispitze gibt es Kritik an Söder. Die Bevölkerung ist ebenso uneins, wie die Politik

 Eigentlich soll ab März eine Impfpflicht für Pflegeberufe gelten.

Eigentlich soll ab März eine Impfpflicht für Pflegeberufe gelten.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Die Bevölkerung ist einer Umfrage zufolge geteilter Meinung, ob die ab Mitte März greifende Impfpflicht für Personal von Kliniken und Pflegeheimen ausgesetzt werden soll. Rund 46 Prozent bewerteten eine bundesweite Aussetzung in der Erhebung des Meinungsforschungsinstituts YouGov als sehr oder eher unangemessen. Etwas weniger, nämlich 41 Prozent, halten eine solche Aussetzung laut der am Mittwoch veröffentlichten Umfrage für sehr oder eher angemessen. Der Rest machte keine Angabe.

Die CDU hat eine bundesweite Aussetzung der auch von ihr im Bundestag mitbeschlossenen Teil-Impfpflicht gefordert, die eigentlich ab Mitte März greift. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Tino Sorge, nannte die Maßnahme „im Moment kaum umsetzbar“. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angekündigt, alle Spielräume zu nutzen, um die Umsetzung im Freistaat vorläufig auszusetzen. Auch Bayern stehe weiter zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, der Bund müsse aber jetzt „nachbessern und nachlegen“, damit sie auch für die Länder und für die Einrichtungen umsetzbar sei. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) pocht auf Vollzug durch die Länder.

Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

(mabu/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort