Ab 100 Teilnehmern In Berlin gilt künftig Maskenpflicht bei Demonstrationen
Berlin · In Berlin gilt bei Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmern künftig eine Maskenpflicht. Es soll aber Ausnahmen etwa für Autokorsos und Fahrrademos geben.
Darauf hat sich der Senat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei seiner Sitzung am Dienstag verständigt. Nach der bisherigen Infektionsschutzverordnung in Berlin war Teilnehmern von Demonstrationen nicht vorgeschrieben, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Details sollen bei der Pressekonferenz nach der Senatssitzung am Dienstagnachmittag bekannt gegeben werden.
Eine solche Maskenpflicht gilt etwa in Bussen und Bahnen oder im Einzelhandel und seit Beginn des neuen Schuljahres auch in Schulgebäuden, aber nicht während des Unterrichts. Der Senat hat das Thema am Dienstag beraten, nachdem es am Wochenende mehrere Demonstrationen in Berlin gegen die Corona-Politik gegeben hatte.
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte daraufhin bereits am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses an, dem Senat gemeinsam mit Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) eine Maskenpflicht vorzuschlagen und die Infektionsschutzverordnung entsprechend zu ändern. Die Rechtsänderung sei „ein wichtiges Signal" an die Demoveranstalter, sagte er.
Am Samstag nahmen nach Schätzungen der Behörden an den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin insgesamt rund 38.000 Menschen teil. Eigentlich wollten die Berliner Behörden die Versammlungen verbieten, sie unterlagen jedoch vor Gerichten.
Als Grund für die Verbotsverfügung hatte die Polizei angeführt, durch die Ansammlung Zehntausender Menschen - oft ohne Maske und Abstand - entstehe ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten.
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte bereits am Montag angekündigt, eine Maskenpflicht für Demonstrationen zu befürworten.