Ausgangssperren und Schulschließungen Urteil ist kein Freifahrtschein für schnellen Lockdown

Meinung | Karlsruhe · Die Regierung hat im Frühjahr bei der Bundesnotbremse und den Schulschließungen verfassungsgemäß gehandelt. Mit dem Gesundheitsschutz kann die Politik aber nicht alles begründen.

 Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Symbolfoto).

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Symbolfoto).

Foto: dpa/Uli Deck

Überraschend klar hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden von rund 8500 Klägerinnen und Klägern gegen die von der Bundesregierung von April bis Juni verhängten Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen im Zusammenhang mit der Bundesnotbremse abgewiesen. Überragende Gemeinwohlbelange, so die Richter des Ersten Senats unter Leitung von Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth, hätten die schweren Eingriffe des Staates in die Freiheit der Bürger und das Recht auf schulische Bildung gerechtfertigt. Damit hat das höchste deutsche Gericht die Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit und die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems höher bewertet als den schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte. So glasklar hatten viele Experten die Entscheidung nicht erwartet.