Eilantrag abgewiesen Absprachen der Bundesregierung zu CureVac dürfen nicht-öffentlich bleiben

Köln · Angeblich haben amerikanische Behörden versucht sich exklusiven Zugriff auf Corona-Forschungsergebnisse der Firma CureVac zu sichern. Wie hat sich die Bundesregierung dazu abgesprochen? Diese Details bleiben weiter nicht-öffentlich.

 Die Zentrale von CureVac in Tübingen.

Die Zentrale von CureVac in Tübingen.

Foto: AFP/THOMAS KIENZLE

Das Bundesgesundheitsministerium muss der Presse keine Auskunft erteilen über die Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) zum Umgang mit den angeblichen Zugriffsversuchen amerikanischer Behörden auf deutsche Corona-Forschungsergebnisse. Einen entsprechenden Eilantrag eines Journalisten lehnte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag ab. Der Mann hatte Informationen über die Absprachen der Bundesregierung einklagen wollen (AZ: 6 L 681/20).

Das Tübinger Biotechunternehmen CureVac AG forscht unter anderem an einem Impfstoff gegen das Coronavirus. Diese Forschungsergebnisse wollten sich Medienberichten zufolge amerikanische Behörden sichern. Der Kläger wollte daraufhin vom Gesundheitsministerium erfahren, wie sich Spahn und Merkel darüber absprechen. Das Ministerium lehnte den Auskunftsantrag ab, weshalb der Journalist einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellte.

Er argumentierte, der Auskunftsanspruch stehe ihm als Pressevertreter aus dem Grundrecht der Pressefreiheit zu. Da der Vorgang abgeschlossen sei, könne ihm die Auskunft nicht verweigert werden. Zudem müssten Mitglieder der Bundesregierung damit rechnen, dass ihr Verhalten später öffentlich werde. Der Journalist verwies außerdem auf ein gesteigertes öffentliches Interesse an den Informationen, da sie sich auf die aktuelle Covid-19-Pandemie bezögen.

Die Verwaltungsrichter lehnten seinen Antrag jedoch ab. Sie erklärten, der Schutz der exekutiven Eigenverantwortung, der unter anderem für laufende Verhandlungen gelte, stehe dem Auskunftsanspruch entgegen. Besonders schutzwürdig seien Erörterungen im Kabinett. In dem konkreten Fall handle es sich zudem um ein dynamisches Geschehen, in dem auch in Zukunft das eigenverantwortliche Handeln der Regierung gewährleistet sein müsse.

Das Gericht verwies auch auf die Entscheidung der Bundesregierung, CureVac-Anteile zu erwerben. Würde die Abstimmung zwischen der Kanzlerin und dem Gesundheitsminister bekannt, wäre die Reaktion auf angebliche oder tatsächliche Abwerbebemühungen um bedeutsame Unternehmen vorhersehbar, argumentierten die Richter. Über eine Beschwerde würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

(hebu/epd)
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