Unsicherheit wegen Corona Was an den Ostertagen in NRW erlaubt ist - und was verboten

Düsseldorf · Das gesamte gesellschaftliche Leben ist weiterhin stark durch die Corona-Pandemie eingeschränkt. Das wirkt sich natürlich auch auf die Osterfeiertage aus: Familienbesuche, Osterfeuer, Ausflüge. Was ist in Nordrhein-Westfalen noch erlaubt und was nicht? Ein Überblick.

 Ein Strohhase mit einem Mundschutz und einer Tafel mit der Aufschrift „Corona ist doof!“

Ein Strohhase mit einem Mundschutz und einer Tafel mit der Aufschrift „Corona ist doof!“

Foto: dpa/Matthias Balk

„Wir alle werden eine ganz andere Osterzeit erleben als je zuvor“, sagte Bundekanzlerin Angela Merkel in ihrem Podcast. Doch welche Auswirkungen haben die Corona-Maßnahmen speziell auf die Osterfeiertage. Teilweise unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Das sorgt für Unsicherheiten. Wir geben einen Überblick zur Lage in NRW.

Darf die Familie trotz Coronavirus und Kontaktverbot besucht werden?

Ein offizielles Verbot, die Familie an Ostern zu besuchen beziehungsweise sie zu sich einzuladen, gibt es in NRW nicht. Allerdings riet Bundeskanzlerin Angela Merkel dringend davon ab, Ostern mit Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes zu verbringen. Aus Vernunft und Solidarität solle auf ein Osterfest im großen Familienkreis verzichtet werden.

Ist Ostereier suchen erlaubt?

Ja, solange die Eier im eigenen Garten oder im gemieteten Kleingarten versteckt werden, darf natürlich nach den bunten Ostereiern gesucht werden. Wenn es sich bei der Grünanlage um einen Gemeinschaftsgarten, den Garten eines Mehrfamilienhauses oder einen Wald handelt, sollte dringend auf den Mindestabstand zu anderen Ostereiersuchenden, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, geachtet werden.

Darf ich einen Osterspaziergang unternehmen?

Ja, auch das bleibt weiterhin erlaubt. Der grundsätzliche Aufenthalt an der frischen Luft ist bislang an keinem Ort in Deutschland verboten. Aber auch beim Spaziergang sollten die Sicherheitsmaßnahmen in NRW (Sicherheitsabstand, Kontaktverbote) streng befolgt werden.

Finden Osterfeuer statt?

Nein, traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer dürfen in NRW nicht stattfinden. „Laut der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus sind alle Formen von Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt,“ heißt es auf der Internetseite des Landes.

Wie kann ich den Ostergottesdienst besuchen?

Vor Ort ist ein Besuch des Ostergottesdienstes aufgrund des Kontaktverbotes nicht möglich. Kirchen und Gemeinden bieten allerdings ein umfangreiches Online-Angebot mit Livestreams und Videos an. Kostenpflichtiger Inhalt Die ARD zeigt von Karfreitag bis Ostermontag täglich evangelische und katholische Gottesdienste unter anderem aus Rom, Berlin, München und Dresden. Wer sich lieber die regionalen Messen ansehen möchte, der kann sich auf der Internetseite der katholischen Kirche informieren. Die evangelische Kirche im Rheinland bietet unter dem Slogan „Ostern@Home“ sogar Anleitungen an, wie man seinen ganz persönlichen Ostergottesdienst in den eigenen vier Wänden abhalten kann. Eine Übersicht zu den Ostergottesdiensten in Düsseldorf gibt es hier.

Dürfen Familienmitglieder im Alten- oder Pflegeheim besucht werden?

Menschen in Alten- und Pflegeheimen gehören zur gefährdeten Risikogruppe. Von einem Besuch sollte daher dringend abgesehen werden. Sowieso sind Besuche, „die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen (insbesondere im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung) erforderlich sind“, untersagt. Ausnahmen soll es nur geben, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist.

Sind Oster-Ausflüge trotz Coronavirus erlaubt?

Ja, solange sie im Rahmen der gesetzlichen Maßnahmen stattfinden. Auch hier müssen die Regelungen des Kontaktverbotes und des Sicherheitsabstands natürlich dringend eingehalten werden. Solange auf diese Beschränkungen geachtet wird, können kleinere Ausflüge (solange die Ausflugsziele nicht gesperrt sind) und dortige Spazieränge stattfinden. Reisen über die Grenzen in andere Länder sind in diesem Jahr allerdings keine gute Idee. Das Auswärtige Amt warnt vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland“. Einzelne beliebte Reiseziele – wie die niederländische Provinz Limburg – haben bereits angekündigt, dass deutschen Tagesausflüglern an der Grenze die Einreise verweigert wird.

Ist Grillen im Park erlaubt?

Nein, das Grillen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich durch die Corona-Auflagen verboten. Im eigenen Garten oder auf dem Balkon mit Familienmitgliedern oder Angehörigen des eigenen Hausstands ist das Grillen aber erlaubt.

Darf ich Ostern in meiner Ferienwohnung oder meinem Ferienhaus verbringen?

Ja, das eigene Ferienhaus darf weiterhin genutzt werden. Allerdings nur für den privaten Zweck. Eine touristische Nutzung ist verboten. Aufpassen sollten Besitzer eines Ferienhauses auf den Nord- und Ostseeinseln. So hat z.B. Mecklenburg-Vorpommern ein Einreiseverbot für Menschen aus anderen Bundesländern ausgeprochen. „Es sei denn, man hat hier beruflich und gewerblich zu tun. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Tagesausflüge und Urlaubsreisen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Für die Osterfeiertage wurden die Schutzmaßnahmen sogar nochmal verschärft, sodass nun auch Einheimischen keine Tagesausflüge auf die Inseln, an die Küste und an die Seenplatte erlaubt sind.

Auch nach Schleswig-Holstein sind Reisen aus touristischem Anlass untersagt. Der Zutritt zu den Inseln Sylt, Amrum, Föhr, Fehmarn und die Halbinsel Nordstrand ist nur noch Anwohnern, die ihren ersten Wohnsitz auf den Inseln haben, und dort Beschäftigten erlaubt.

(seka)
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