Was verboten und was erlaubt ist NRW geht auf Abstand

Düsseldorf · Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzutreten, wird das öffentliche Leben in den meisten Bereichen lahmgelegt. Eine Übersicht über die Verbote, Regelungen und Entscheidungen der NRW-Landesregierung.

Ein Domschweizer steht im leeren Kölner Dom zwischen den Bänken.

Ein Domschweizer steht im leeren Kölner Dom zwischen den Bänken.

Foto: dpa/Marius Becker

EINZELHANDEL

Lebensmittelgeschäfte dürfen bis auf Weiteres zur Sicherstellung der Versorgung auch sonn- und feiertags von 13 bis 18 Uhr öffnen - Ostern bildet die Ausnahme. Das gilt auch für Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken und Geschäfte des Großhandels. Läden müssen jedoch Sorge für erforderliche Hygiene tragen und Warteschlangenbildung vermeiden, in dem der Zutritt gesteuert wird.

FREIZEIT UND VERANSTALTUNGEN

Alle Kneipen, Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen und Spielbanken müssen schließen. Auch das kulturelle Leben steht still: Theater, Kinos, Museen sind zur Schließung verpflichtet. Zudem müssen Fitnessstudios, Saunen, Schwimmbäder zu bleiben. Trainings in Sportvereinen oder Treffen in sonstigen Freizeiteinrichtungen fallen flach. Auch Musik- oder Volkshochschulen oder andere außerschulische Lernorte müssen geschlossen bleiben. Im Freien sollen keine Menschen zusammenkommen: Alle Spiel- und Bolzplätze werden ab Mittwoch gesperrt. Freizeit- und Tierparks müssen schließen.

GASTSTÄTTEN UND RESTAURANTS

Restaurants, Cafés und Gaststätten dürfen ab Mittwoch nur noch bis 15 Uhr geöffnet werden. „Wer darauf angewiesen ist, sich Essen zu beschaffen, soll das können“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstag. Besucherzahlen sollen reglementiert werden und Tische mit einem Mindestabstand von zwei Metern gestellt werden. Hotels und Pensionen dürfen außerdem keine Touristen mehr beherbergen. Manche Städte, wie etwa Köln, gehen bereits über den Erlass hinaus und haben Gaststätten gänzlich geschlossen.

GOTTESDIENSTE

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben sich verpflichtet, ihre Gottesdienste, Gebete und andere Zusammenkünfte abzusagen. Solange sich die Gläubigen daran halten, sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit, ein behördliches Verbot zu erlassen.

SCHULEN, KINDERBETREUUNG, UNIS

Vorerst bis zum Ende der Osterferien fällt in den Schulen der Unterricht aus. Auch Kindertagesstätten und die Einrichtungen der Tagespflege sind geschlossen - Ausnahmen gelten nur für Eltern, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren der kritischen Infrastruktur unabkömmlich ist und die nachweisen können, dass sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Corona-Krise in NRW: Auswirkungen der Corona-Epidemie in Fotos
39 Bilder

So prägt das Coronavirus das Leben in NRW

39 Bilder
Foto: dpa/Fabian Strauch

Für Schulkinder solcher Eltern soll in den Schulen ab Mittwoch ein Betreuungsangebot offen sein. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat Lehrer dazu aufgerufen, die Schüler möglichst digital mit Aufgaben und Lernmaterial zu versorgen. Durch flexible Regelungen und Nachschreibtermine soll sichergestellt sein, dass die Abiturprüfungen stattfinden können. Der Vorlesungsbeginn an den Hochschulen wurde ebenfalls bis zum Ende der Osterferien verschoben. Mensen sind nicht mehr öffentlich zugänglich, dürfen aber das Personal versorgen.

NAHVERKEHR

Die S-Bahnen, Regionalzüge und Busse rollen, allerdings mancherorts in eingeschränktem Betrieb. Die Menschen sind zudem aufgefordert, auf unnötige Fahrten mit zu verzichten. Wer kann, solle erst ab dem späteren Vormittag nach neun Uhr reisen, um die Stoßzeiten für Pendler zu reservieren, deren Job für das Aufrechterhalten der kritischen Infrastruktur nötig ist.

ALTEN- UND PFLEGEHEIME

Nur in dringenden Ausnahmefällen sind noch Besuche in Alten- und Pflegeheimen in NRW gestattet. Gänzlich verboten ist das Betreten der Pflegeheime für Reiserückkehrer. Sie dürfen 14 Tage nach ihrer Rückkehr zudem weder Krankenhäuser noch Hochschulen aufsuchen.

Symptome und Test - so erkennt man das Coronavirus
Infos

Symptome und Test - so erkennt man das Coronavirus

Infos
Foto: dpa/Arne Dedert

GRENZEN

Die mit den Niederlanden und Belgien geteilten Grenzen sollen nicht geschlossen, sondern nur verstärkt kontrolliert werden. Es sei wichtig, insbesondere den Lieferverkehr nicht zu behindern, begründete die Landesregierung. Ohnehin sollen nicht notwendige Reisen ins Ausland nach dem Willen der Bundeskanzlerin nicht stattfinden.

JUSTIZ

Gerichte und Staatsanwaltschaften schränken ihren Publikumsverkehr ein. Der interne Dienstbetrieb soll aber aufrecht erhalten werden. Verhandlungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie keinen Aufschub dulden, wie zum Beispiel Haftsachen. Auch in Gefängnissen sind nahezu alle Besuche untersagt. Ausnahmen können zum Beispiel in dringenden Fällen für Verteidiger gemacht werden.

AUSGANGSSPERREN

Ausgehsperren für die Bevölkerung sind nach Ansicht der Landesregierung allenfalls ein weiteres Mittel zur Eindämmung des Coronavirus, wenn die Menschen dem Appell, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, nicht Folge leisten. Eine solche Maßnahme könne zudem nicht ein Land alleine beschließen, sondern nur im Benehmen mit dem Bund und den anderen Bundesländern, sagte Laschet am Dienstag.

POLITISCHE VERANSTALTUNGEN

Die demokratischen Parteien haben sich nach Laschets Angaben darauf verständigt, alle politischen Veranstaltungen bis Ende der Osterferien auszusetzen. Das betrifft auch die Listenaufstellungen für die Kommunalwahl. Am Wahltermin am 13. September hält das Land bisher fest. Erforderliche Gesetzgebungsvorhaben des Landtags sollen ebenso weiter vorangetrieben werden.

(hsr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort