Diskussion über Triage Spahn gegen Gesetz zur Regelung der Patienten-Priorisierung

Berlin · Trotz Corona-Pandemie sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn keine Notwendigkeit, per Gesetz zu regeln, welcher Patient im Fall fehlender Ressourcen zuerst medizinisch versorgt werden soll.

 Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit.

Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit.

Foto: dpa/Michael Kappeler

„Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zu diesen medizinischen Fragen besteht nicht“, heißt es in einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag) vorliegt. In seiner Antwort verweist das Ministerium lediglich auf die gemeinsame Empfehlung mehrerer ärztlicher Fachgesellschaften und eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates.

In der Corona-Krise wird unter anderem über eine Priorisierung von Patienten diskutiert, wenn steigende Zahlen schwerkranker Corona-Patienten erwartet und Ressourcen - etwa Beatmungsgeräte in Krankenhäusern in Deutschland - knapp werden könnten. Dann müssten diese Ressourcen an Patienten verteilt werden. Solch ein Verteilungssystem nach festgelegten Kriterien nennt man Triage.

Die Grünen reagierten empört. Die Antwort mache sie fassungslos, sagte ihre Sprecherin für Behindertenpolitik, Corinna Rüffer, dem RND. „Wenn sich Ärztinnen und Ärzte bei Triage-Entscheidungen an die Empfehlungen der Fachgesellschaften und des Ethikrat hielten, hätten viele behinderte Menschen so gut wie keine Chance auf eine lebenserhaltende Behandlung“, sagte sie.

Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der Deutschen Presse-Agentur dagegen, Spahn dürfe als Abgeordneter ohnehin keine Regeln für Triage aufstellen, der Bundestag als Gesetzgeber müsse dies tun. „Denn nur das Parlament hat die demokratische Legitimation, ethische Regeln über die Verteilung von Lebenschancen festzulegen“, sagte er. Es sei offenkundig, dass es Regelungsbedarf bei der Triage-Diskussion gebe. Denn die Richtlinien des Deutschen Ethikrats und der medizinischen Fachgesellschaften widersprächen sich in einem entscheidenden Punkt.

Die Fachgesellschaften schrieben den Ärzten das Recht zu, bei einem Intensivpatienten die Therapie einzustellen, um einen anderen Patienten mit höherer Erfolgsaussicht zu versorgen, sagte Brysch. Ein solches Vorgehen halte aber der Ethikrat für rechtswidrig. Deshalb müsse der Bundestag jetzt klären, ob das Kriterium Erfolgsaussicht oder Dringlichkeit Vorrang haben soll. Bisher spreche die medizinische Praxis sich für die Dringlichkeit aus, sagte Brysch und verwies auf die Transplantationsmedizin.

(zim/dpa)
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