Wegen unzureichender Entschädigung Dorint-Hotels reichen Verfassungsbeschwerde wegen Corona-Hilfen ein

Köln · Die Hotelgruppe Dorint hat wegen aus ihrer Sicht unzureichender Corona-Hilfen der Bundesregierung Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Existenz einer gesamten Branche sei gefährdet.

 Das Dorint-Hotel in Düsseldorf an der Königsallee.

Das Dorint-Hotel in Düsseldorf an der Königsallee.

Foto: Bußkamp, Thomas (tbu)

Die Hotelgruppe Dorint hat Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Entschädigung für die Corona-Maßnahmen gestellt. Die nicht zeitgerecht ausgezahlte Entschädigung führe zur Existenzgefährdung einer ganzen Branche, teilte die Hotelgesellschaft mit 4500 Mitarbeitern und Sitz in Köln am Montag mit.

Bei einem Schaden von 14,3 Millionen Euro im Vergleich zum November 2019 sei zunächst als Entschädigung nur eine Abschlagszahlung von 10 000 Euro geplant. Der Maximalbetrag sei zudem auf eine Million Euro gedeckelt - darüber hinausgehende Hilfen müssten angeblich erst mit der EU abgestimmt werden.

Die Entschädigungen seien verpflichtend und damit auch zeitgerecht und angemessen zu zahlen, so Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe. Schließlich sei das Beherbergungsverbot ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Deswegen habe man eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen eingereicht. Viele Unternehmer stünden nun „am Scheideweg“, so Iserlohe. Entweder entschädige der Gesetzgeber zügig, oder sie müssten ihre Existenzen aufgeben.

(sed/dpa)
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