Corona-Krise Bischöfe warnen vor Ungleichbehandlung der Patienten

Düsseldorf · Die deutschen Bischöfe lehnen in der augenblicklichen Corona-Situation die sogenannte Triage zwar nicht grundsätzlich ab. Sie sei aber nur als letzte Möglichkeit zulässig und gerechtfertigt.

Coronavirus: Bischöfe warnen vor Ungleichbehandlung der Patienten
Foto: AP/Kemal Softic

Auch die deutschen Bischöfe lehnen in der augenblicklichen Corona-Situation die sogenannte Triage zwar nicht grundsätzlich ab – also ein Instrumentarium, mit dem bei einer Überzahl an Patienten entschieden wird, wer mit einem überlebenswichtigen Beatmungsgerät versorgt wird und wer nicht. Allerdings machen die Bischöfe auch darauf aufmerksam, dass die Methode üblicherweise in der Kriegs- und Katastrophenmedizin zum Einsatz kommt und nur als letzte Möglichkeit zulässig und gerechtfertigt ist.

Aus ethischer Sicht sei es „von höchster Bedeutung“, die das Auswahlverfahren Triage über Leben und Tod eines Patienten nur in streng limitiertem Rahmen anzuwenden. Nicht ethisch vertretbar ist es dagegen, Kriterien anzuwenden wie etwa das Lebensalter oder das Geschlecht, insbesondere soziale Kriterien wie Stellung und Bekanntheitsgrad oder gar ökonomische Aspekte.

In dem Papier, das jetzt vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz als Argumentationsskizze veröffentlicht wurde, heißt es auch, dass – anders als bei Verletzungen infolge eines Großschadensereignisses – nicht auf evaluierte Einteilungskriterien zurückgegriffen werden könne. Schließlich gebe es „bisher nur sehr wenige Erfahrungen mit den Symptomen, Krankheitsbildern und typischen Verläufen dieser neuartigen Krankheit“. Und verschärfend komme hinzu, dass es beim Eintreten erster Symptome unmöglich ist, einen schweren oder leiten Krankheitsverlauf zu prognostizieren.

Auch das macht die Triage – die nach der Methode Sichtung, Sortierung, Auswahl arbeitet – als alternativlose Entscheidung über Leben und Tod so problematisch. Sie ist immer nur situationsgebunden und rechtfertigt allein dadurch das Vorgehen, bei dem der medizinethische Grundsatz der Gleichbehandlung aller Patienten ausgesetzt wird. Den deutschen Bischöfen ist es auch darum wichtig, dass nach der Bewältigung dieser Ausnahmesituation nicht nur überprüft wird, ob die Prinzipien richtig angewandt wurden, „sondern auch, auf welche Weise ein erneutes Eintreten dieser Ultima-Ratio-Situation zukünftig möglichst verhindert werden kann“.

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